W.A.F. LogoSeminare

Wechsel des Tarifvertrages nach Verlagerung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland ?

K
kandesbutzler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

meine Frage :

Ist es zwingend erforderlich das das Unternehmen den Tarifvertrag wechselt nach Verlagerung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland ?

In Unserem Falle : von Nürnberg nach Stuttgart

Bisher ist der Tarifvertrag des Groß und Aussenhandels Bayern gültig gewesen !

2.36403

Community-Antworten (3)

W
Werner

11.07.2006 um 15:54 Uhr

Hallo kandesbutzler, dann müßte jetzt der TV des Groß und Aussenhandels Baden Württemberg bei euch gelten. Räumlicher Geltungsbereich des TV.

P
paula

11.07.2006 um 17:01 Uhr

gehen die Mitarbeiter mit nach BW?

K
kandesbutzler

11.07.2006 um 17:05 Uhr

nein die NL bleibt, ebenso die MA - nur der Hauptsitz der Firma ist jetzt in der NL Stuttgart ( Handelsregister, Gerichtsstand ect. )

Die Frage rührt daher - das die Personalabteilung bisher den Mantel TV für die MA in Stuttgart herangezogen WEIL Hauptsitz bisher Nürnberg war.

Ihre Antwort