Wechsel des Tarifvertrages nach Verlagerung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland ?
Hallo,
meine Frage :
Ist es zwingend erforderlich das das Unternehmen den Tarifvertrag wechselt nach Verlagerung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland ?
In Unserem Falle : von Nürnberg nach Stuttgart
Bisher ist der Tarifvertrag des Groß und Aussenhandels Bayern gültig gewesen !
Community-Antworten (3)
11.07.2006 um 15:54 Uhr
Hallo kandesbutzler, dann müßte jetzt der TV des Groß und Aussenhandels Baden Württemberg bei euch gelten. Räumlicher Geltungsbereich des TV.
11.07.2006 um 17:01 Uhr
gehen die Mitarbeiter mit nach BW?
11.07.2006 um 17:05 Uhr
nein die NL bleibt, ebenso die MA - nur der Hauptsitz der Firma ist jetzt in der NL Stuttgart ( Handelsregister, Gerichtsstand ect. )
Die Frage rührt daher - das die Personalabteilung bisher den Mantel TV für die MA in Stuttgart herangezogen WEIL Hauptsitz bisher Nürnberg war.
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