Schulung von Ersatzmitgliedern möglich ?
Hallo zusammen,
wir würden gern einige unserer Ersatzmitglieder zum BR-1-Lehrgang senden. Haben allerdings schon von der GL Gegenwind bekommen. Zitat: "Ersatzmitglieder sind keine ordentlichen BR-Mitglieder und somit auch nicht berechtigt an Schulungen teilzunehmen."
Meine Frage nun: Auf welchen Gesetzestext können wir uns berufen wenn wir das durchdrücken wollen."
Gruß
Matzman
Community-Antworten (1)
11.07.2006 um 11:49 Uhr
Ein Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder besteht dann, wenn sie sehr häufig für verhinderte BR Mitglieder nachrücken. Vergl. Fitting Betr.VG § 37 RN 178 + 179
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