Erstellt am 10.07.2006 um 22:35 Uhr von w-j-l
Hallo,
wenn die Betriebe in Berlin "betriebsratsfähig" sind, dann wählen sie je eigene Betriebsräte. Alle 3 Betriebe konstituieren dann einen Gesamtbetriebsrat.
Erstellt am 14.07.2006 um 10:48 Uhr von katja
Hallo ich hab da mal eine etwas Komplexe Frage.
In unserem Betrieb läuft momentan eine Wahlanfechtung seitens der Geschäftsleitung wegen der Anzahl der Betriebsratsmitglieder.
Wir haben in diesem und im letzen Jahr 2x eine Teilbetriebsausgliederung bei uns durchgeführt.
Jetzt behauptet der Betriebsrat dass wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind, weil einige Sachen dafür sprechen.
Falls das Gericht ein Urteil spricht dass wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind, muss es dann eigentlich eine Neuwahl geben oder bleibt der alte Betriebsrat bestehen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich euch echt dankbar.
Gruß
Erstellt am 14.07.2006 um 10:55 Uhr von Ramses II
Wenn der BR für den Gemeinschaftsbetrieb gewählt wurde und das Gericht stellt fest dass ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt dann ist der BR doch korrekt gewählt...
Erstellt am 14.07.2006 um 12:12 Uhr von katja
Danke die Ramses II für deine prompte Antwort, aber der Betriebsrat hat damals nicht nach dem Gemeinschaftsbetrieb gewählt, aber die Ausgliederungen fanden ganz kurz vor Bekanntmachung des Wahlausschreibens statt, damit die Mitarbeiteranzahl geringer gehalten werden konnte.
Deswegen ist vor Gericht das Thema Gemeinschaftsbetrieb jetzt erst aufgekommen.
Gruß
Erstellt am 14.07.2006 um 13:16 Uhr von Ramses II
katja,
das verstehe ich jetzt nicht.
Also, es gab mal einen Betrieb "A", aus dem die Betrieb "b" und "c" ausgegliedert wurden. Aus dem ehemaligen "A" ist damit der Betrieb "a" geworden.
Die Zerlegung in "a", "b" und "c" fand kurz vor dem Aushang des Wahlausschreibens statt.
Richtig?
Die AN welcher Betriebe haben sich denn an der Wahl beteiligt?
Erstellt am 14.07.2006 um 13:45 Uhr von katja
Völlig Richtig Ramses II,
wir waren mal ein kompletter Betrieb A, aus dem Teilbereiche zu eigenen Firmen ausgegliedert wurden.
Somit konnte man die Mitarbeiteranzahl in Berieb A verringern, damit man hinterher die Wahl anfechten kann ( das nur noch ein BR-Mitglied gewählt wird).
So muss in unserem Fall dann eine Neuwahl stattfinden?
Gruß
Erstellt am 14.07.2006 um 13:46 Uhr von katja
An der Wahl haben sich die Mitarbeiter aus dem Betrieb a beteiligt.
Erstellt am 14.07.2006 um 13:54 Uhr von Ramses II
katja,
das heißt doch aber auch, dass die Anzahl der BR-Mitglieder an Hand der AN-Zahl im Betrieb "a" ermittelt wurde?
Wenn ich Dich richtig verstehe sind im Betrieb "a" zwischen 5 und 20 AN. Und diese haben dann doch ein BR Mitglied gewählt?
Irgendwo habe ich noch einen Hänger.
Erstellt am 14.07.2006 um 14:14 Uhr von katja
Das ist normal ist auch verdammt kompliziert. Ich erklär dir das mal von Anfang an. Unser Betrieb hat im Jahre 2003 das erstemal einen Betriebsrat gegründet. Die Geschäftsleitung war davon gar nicht angetan und vor allem nicht von denen die da drin sind. Ihnen blieb aber nichts anderes übrig als das erstmal so zu akzeptieren. Also hat die GL sich ein Konzept ausgedacht wie man den BR für die nächste Wahl kleiner bekommt. Die Idee war das man teilweise betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen hat und eben auch Ausgliederungen von Teilbereichen in der Produktion vorgenommen hat um die Mitarbeiteranzahl zu reduzieren. So der Betriebsrat hat aber 3 Mitglieder gewählt und die Wahl wurde angefochten.Die GL hat aber gemerkt bei dem 2.Gerichtstermin das die Anfechtung wegen eines Gemeinschaftsbetriebes nicht so gut für sie aussieht und ist jetzt auf die Idee gekommen das vor Gericht zuzugeben, dass es ein Gemeinschaftsbetrieb ist damit eine Neuwahl stattfinden kann.Die GL hofft das bei einer Neuwahl die Mehrheit dann diesen BR nicht noch einmal wählen wird. Deshalb meine Frage, ob es dann sofort eine Neuwahl geben wird.
Gruß
Erstellt am 15.07.2006 um 00:20 Uhr von Ramses II
katja,
das wäre gar nicht so schwer wenn Du mal die Fakten sauber darstellen würdest.
So ist das für mich ein Stochern im Nebel.