Erstellt am 10.07.2006 um 21:35 Uhr von Fayence
nomobbing,
ist das Einführungsseminar vielleicht etwas knapp geraten? :-)
- Wenn ein beschluss gefasst wird, müssen dann ALLE 7 Mitglieder einstimmig abstimmen?
Wenn die Tagesordnung in einer BR-Sitzung um einen weiteren TOP ergänzt werden soll, ist ein einstimmiger Beschluss dazu rechtlich einwandfrei.
Ansonsten müssen Beschlüsse entweder mit einfacher oder in bestimmten Fällen (z.B. Geschäftsordnung) mit absoluter Mehrheit getroffen werden.
- ist ein Beschluss auch möglich, wenn ein BR-Mitglied in Urlaub ist (also nur 6 Leute anwesend)?
- oder muss ständig beim fehlen eines BR.Mitgliedes der nächste Nachrücker ran?
Sobald ein ordentliches BR-Mitglied verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Schulung) muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Da Ihr anscheinend Ersatzmitglieder habt, erübrigt sich hiermit Deine zweite Frage!
Voraussetzung für eine ordnungsgemässe Beschlussfassung ist die Ladung des vollständigen BR-Gremiums, bei Euch also 7 Leute. In der Sitzung wiederum kann ein wirksamer Beschluss nur dann gefasst werden, wenn mind. 4 BR´s an der Beschlussfassung teilnehmen.
Ein Rat aber schon mal vorweg! Nur allein mit dem BetrVG seid Ihr aufgeschmissen, schafft Euch dringend eine aktuelle Kommentierung, z.B. Fitting oder Däubler an. Da wäre so etwas dann genau nachzulesen.
P.S.
Schwarzer Peter: Ich übergebe! ;-)
Erstellt am 10.07.2006 um 22:49 Uhr von w-j-l
Hier schwarzer Peter.......
Fayence hat ja schon weitgehend geantwortet.
Soweit Mitglieder verhindert sind, müssen Ersatzmitglieder geladen werden.
Zu Beschlussfähigkeit sind bei 7-köpfigem BR mindestens 4 BRs erforderlich. Ein Beschluss ist im Normalfall dann (bei 4 oder 5 Anwesenden BRs mit der Mehrheit, also 3 Stimmen zu fassen, bzw. bei 6 oder 7 anwesenden BRs mit 4 Stimmen.
Erstellt am 11.07.2006 um 00:14 Uhr von nomobbing
Bitte jetzt nicht erschlagen...
Nur damit ich es besser verstehe:
Zitat:
"Zu Beschlussfähigkeit sind bei 7-köpfigem BR mindestens 4 BRs erforderlich"
bedeutet also: Wenn vom 7-köpfigen BR 2 Mitglieder in Urlaub sind, muss zu einer Sitzung kein Ersatzmitglied nachrücken, denn eine Beschlussfassung ist möglich, weil (Zitat): "...(bei 4 oder 5 Anwesenden BRs mit der Mehrheit, also 3 Stimmen zu fassen)"
Hab ich das so richtig verstanden?
Mich würde mal interessieren, wie das in der Praxis von statten geht.
Erstellt am 11.07.2006 um 06:43 Uhr von Frank B.
musst du richtig lesen!!!
Sind 2 BR im Urlaub, musst einladen 2 Ersatzmitglieder!!!
Erstellt am 11.07.2006 um 09:51 Uhr von Kleine Hexe
und zur weiteren Verwirrung:
gibt es keine Ersatzmitglieder die man laden könnte (auch Urlaub, krank, gar nicht vorhanden) so können die die *übrigen* BRM mit Mehrheit einen Beschluss fassen.
6 BRM da: 4 Ja - Stimmengleichheit: Beschluss abgelehnt
5 BRM da: 3 Ja
4 BRM da: 3 Ja - Stimmengleichheit: Beschluss abgelehnt
3 BRM da: nicht beschlussfähig
Erstellt am 11.07.2006 um 13:36 Uhr von Petrus
um Frank B. noch zu ergänzen:
Sind 2 BR im Urlaub und es werden die 2 Ersatzmitglieder nicht eingeladen, sind die gefassten Beschlüsse idR nichtig!
Erstellt am 11.07.2006 um 13:45 Uhr von Petra
Verwirrung für den armen Kerl oder Frau ist echt richtig ausgedrückt. Wenn ihr Ersatzmitglieder habt, müsst ihr diese einladen. Habt ihr keine, dann könnt ihr bei einem 7er Gremium mit 6,5 und 4 anwesenden Betriebsräten einen Beschluss fassen. Mit weniger als vier anwesenden BR-Mitgliedern seid ihr nicht Beschlussfähig. Meines Wissens zählt die Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder.
Erstellt am 11.07.2006 um 23:49 Uhr von nomobbing
"Verwirrung für den armen Kerl oder Frau" = Kerl :-)
Okay, jetzt habe ich es geschnallt - Danke!
Also werden wir bei der nächsten Sitzung, in der über weitere Schulungsmaßnahmen entschieden wird, das nächste Ersatzmitglied auf die Schulung geschickt.
Tja, es ist nicht so einfach, aber wir werden als BR momentan überrannt mit Anfragen, sodaß wir den Kollegen mitteilen mußten, daß es so schnell eben auch nicht geht.
Erstellt am 12.07.2006 um 08:50 Uhr von Petra
Guten Morgen Du *Kerl*(nicht bös gemeint)! Was jetzt nun? Hier ging es doch um eure Beschlussfähigkeit oder? Frage wurde beantwortet." Ersatzmitglied auf Schulung geschickt" ist wieder ein anderes Thema. Habt ihr den Fitting 23. Auflage? Dann lies dort bitte mal
§ 37,178f.,218 auf Seite 648 Schulungsveranstaltungen, Teilnahme von Ersatzmitgliedern.
f) Anspruchsberechtigte: Die Schulungsmöglichkeit nach Abs. 6 ist auf BRMitgl. sowie nach § 65 Abs. 1 auf Mitgl. der JugAzubiVertr. beschränkt. Für ErsMitgl. gilt sie grundsätzlich nicht, solange sie nicht in den BR nachgerückt sind. ......... Dies dürfte im Allgemeinen bei einem nur kurzfristig für ein vorübergehend verhindertes Mitgl. in den BR nachrückendes ErsMitgl. jedoch kaum der Fall sein. Anders ist es, wenn ein ErsMitgl. für ein ausgeschiedenes BRMitgl. endgültig in den BR nachrückt. Eine Besonderheit besteht überdies dann, wenn ein bestimmtes ErsMitgl. sehr häufig für vorübergehend verhinderte BRMitgl. in den BR nachrückt........................... .
Tja, und einfach ist unser Amt tatsächlich nicht.
Schönen Tag wünsch ich.