Erstellt am 31.07.2018 um 14:50 Uhr von outofmemory
Erstellt am 31.07.2018 um 14:51 Uhr von rtjum
ja nur leider kann man den AG nicht dazu verpflichten die zu machen wenn sie nicht vorliegen...
Erstellt am 31.07.2018 um 15:22 Uhr von outofmemory
Wenn Ihr Auswahlrichtlinien festlegen wollt, dann über den §95 BetrVG
Erstellt am 31.07.2018 um 21:42 Uhr von celestro
"Wenn Ihr Auswahlrichtlinien festlegen wollt, dann über den §95 BetrVG"
Wie kommt man von Stellenbeschreibungen denn auf Auswahlrichtlinien ? *total verwundert bin*
Erstellt am 01.08.2018 um 08:43 Uhr von outofmemory
@celestro Wenn man in den Auswahlrichtlinien festlegt, dass Bewerber nach einer bestimmten Gewichtung gemäß der Stellenbeschreibung der zu besetzenden Stelle ausgewählt wird.
Erstellt am 01.08.2018 um 14:07 Uhr von rtjum
also Auswahlrichtlinien wollten wir eigentlich nicht aber das ist zumindest mal eine Idee über den Umweg es zu versuchen obwohl ich nicht glaube dass unser AG sich darauf einlassen wird und ob man damit vor einer E-Stelle durchkommt??
Erstellt am 02.08.2018 um 13:37 Uhr von outofmemory
Was sollte gegen Transparenz denn einzuwenden sein?