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BR-Arbeit im Schichtdienst - wie handhabt man denn nun BR-Arbeit, wenn sie sich definitiv nicht während der Arbeitszeit ausüben läßt?

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 3-köpfiger BR, der in einem Krankenhaus ähnlichen Betrieb mit 2-3 Schichten arbeitet. Alle 3 BR- Mitglieder sehen sich nur sehr selten in gemeinsamen Arbeitszeiten. Wegen der Schichten und der vielen Arbeit, die so schon kaum zu bewältigen ist, (mit jeweils 2 Kollegen) ist BR-Arbeit während der Arbeitszeit nicht möglcih. Seit 2 Jahren arbeiten wir nun an unseren "freien Tagen" im Betrieb oder von zuhause aus, oder schließen uns telefonisch kurz. Diese Zeiten wurden bisher auch akzeptiert, nun aber wird plötzlich argumentiert, dies käme einer Freistellung gleich und wir würden unnötig viele "Überstunden" produzieren, was den anderen Kollegen des Betriebes gegenüber unfair sei!!!! Aus diesem Grunde sei man auch nicht gewillt, einer von uns geforderten befristeten Neueinstellung wegen 1500 angefallener Mehrarbeitszeitstunden zuzustimmen, da wir einen Teil der Std selbst "verschuldet" hätten. Meine Frage, wie handhabt man denn nun BR-Arbeit, wenn sie sich definitiv nicht während der Arbeitszeit ausüben läßt?! Kann man uns zwingen, diese vor oder nach der Arbeitb zu machen!? Unsere BR-Std belaufen sich bei 3 Mitgliedern übrigens monatlich auf ca. 60 Std. - und wir haben derzeit nur Streß mit dem AG und daher viel zu tun!! Hatte jemand ähnliche Erfahrungen!?

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Community-Antworten (3)

V
viktor

10.07.2006 um 10:38 Uhr

Lasst Euch nicht irre machen. Es ist nun mal erforderlich, dass Ihr zu Sitzungen zusammen kommt. Und die sind Arbeitszeit, die im Schichtbetrieb nun einmal nicht ohne Arbeitszeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten erfolgen können. Allerdings käme ein Zeitausgleich in Betracht und nicht Überstunden.

Vielleicht solltet Ihr die Vorgehensweise nach gründlichem Studium des § 37 BetrVG und dessen Kommentare einmal grundsätzlich mit der Geschäftsleitung besprechen. Insbesondere die Frage des personellen Ersatzes ist zu diskutieren. Der AG trägt die Verantwortung, wenn die Arbeit liegen bleibt.

R
Rollie

10.07.2006 um 11:28 Uhr

Es mag von der Einstellung her lobenswert sein, einen Großteil der BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit durch zu führen, aber das Ergebniss zeigt sich ja nun.

Versucht, wie das BetrVG es eigentlich vorsieht, Eure BR-Arbeit weitestgehend während der Arbeitszeit zu organisieren. Es ist auch Aufgabe des AG's, die dadurch entstehenden Ausfälle durch eine geeignete Personalpolitik auszugleichen.

A
Andreas

10.07.2006 um 13:18 Uhr

Hi Tine,

hier muß ich Viktor absolut Recht geben !!! Der Arbeitgeber legt durch seine Anforderungen an den BR fest, wieviel BR-Arbeit Ihr zu leisten habt, und damit ist Er Grundstein des Problems.

Ich möchte kurz einige Punkte aus dem §37 BetrVG hier niederschreiben:

§37 (1) Die Mitglieder des BR führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. ---klar, aber was der Arbeitgeber dazu beisteuern muß folgt jetzt....Und das ist wichtig!

§37 (2) ...hier steht, das der AG Euch von der Arbeitsleistung freizustellen hat, sofern Eure Br-Arbeit das notwendig macht

§37 (3) ...scheint genau auf Euch zu passen. Hier steht auch, wann Eure Arbeit als Mehrarbeit zu vergüten ist. ich denke, Ihr solltet versuchen, hier Zeitausgleich durchzuziehen, um Euren AG in der Personalpolitik unter Druck zu setzten und Euer Familienleben aufrecht zu erhalten

§37 (7) ...guckt Euch einmal an und setzt Euch mit Eurer Gewerkschaft in Verbindung, was es da gibt

Im Basiskommentar des BUND-Verlages steht unter Randnummer 3: (2) Durch diese Vorschrift wird sichergestellt, dass die Erfüllung der BR-Aufgaben Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung des AN hat, soweit diese nach Umfang und Art des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Aufgaben erforderlich sind....... Im Basiskommentar des BUND-Verlages steht unter Randnummer 4: Ein BR-Mitgl., das im Schichtbetrieb arbeitet, kann ggf. von vor oder nach einer BR-Sitzung liegenden Schichtzeiten zu befreien sein, wenn dies zur aktiven Teilnahme an der BR-Sitzung erforderich ist..., oder seine Tätigkeit früher beenden, um einigermassen ausgeschlafen an der Sitzung teilnehmen zu können. Das ArbZG findet Anwendung bei BR-Tätigkeit .....

usw.

Arbeitet den §37 einmal durch, gerade in den Kommentaren steht viel, was Du in Deiner Frage formuliert hast.

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