Mehrarbeit bei Geringfügig Beschäftigten -wie sollen wir uns als Betriebsrat verhalten?
Unser Betrieb befindet sich nach Ilsovenz 2003 noch in der Sanierungsphase. Durch Krankehit und Urlaub sollen lt. AG die Mitarbeiter (Geringfügig Beschäftigte) kurzfristig Mehrarbeit leisten. Die Mitarbeiter sind anscheinend einverstanden. Wie sollen wir uns als Betriebsrat verhalten? Die Mehrarbeitstunden können lt. Mitarbeiter nicht zeitnah abgegolten werden.
Community-Antworten (3)
10.07.2006 um 20:20 Uhr
Du schreibst nur von der Meinung der Mitarbeiter. Habt Ihr denn schon einmal den AG nach seinen konkreten Vorstellungen befragt?
17.07.2006 um 12:03 Uhr
Hallo! Geringfügigbeschäftigten? Wohl die s.g. 400€ Kräfte. Sie dürfen gar keine " Mehrstunden " leisten! Bin gespannt was das Finanzamt dazu sagen würde? Frag deinen AG.
17.07.2006 um 12:06 Uhr
@Barbara Was Du schreibst ist nicht richtig! Natürlich dürfen die Deine 400 €-Kräfte Mehrarbeitsstunden leisten!
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