Ungerechtigkeit im BR ?
Hallo zusammen. In unserem BR haben wir ein Ersatzmitglied, das wirklich gute Arbeit leistet. Daher wird dieses Mitglied auch sehr häufig von Kollegen angesprochen. Heute Abend betrat dieses EM unser Büro, da es von einer MA gebeten worden war, etwas für sie nachzusehen. Unser Vorsitzender war davon sichtlich genervt und sagte dem EM, er solle doch bitte nach §25 BetrVG zur Kenntnis nehmen, daß er im Sinne des Gesetzes kein BR Mitglied sei und das sich ja schließlich unsere Freigestellten um die Sache kümmern könnten.
Daraufhin verließ das EM wortlos den Raum. Nun ist es aber so, daß ein anderes BR Mitglied heute noch krankgeschrieben ist und das das EM als Nachrücker dadurch mit allen Rechten und Pflichten eines BR ausgestattet ist. Darauf wies ich den Vorsitzenden hin. Er meinte, dadurch wäre das EM immer noch kein BR Mitglied.
Meine Frage: War das Verhalten des Vorsitzenden korrekt ?
Community-Antworten (3)
08.07.2006 um 00:00 Uhr
Gevatter, euer BRV hat nicht recht. Obwohl er auf den § 25 hinweist, hat er offensichtlich die Rn. 15 nicht gelesen. ....rückt das Ersatzmitglied nicht endgültig, sondern nur für die Dauer der zeitweiligen Verhinderung des ordentlichen Mitglied in den BR nach. Nach Beendigung tritt es in die Reihen der Ersatzmitglieder zurück. Während der Dauer der Stellvertretung ist es aber Mitglied des Betriebsrats und hat alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen BR-Mitglieds.....
08.07.2006 um 09:07 Uhr
Danke Mona Lisa. Ich werde den BRV in der nächsten Woche damit konfrontieren. So geht es ja nicht, daß Willkür im BR Einzug hält. Eigentlich ist der BRV ein ganz netter Kerl und ist wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden. Trotzdem ist ein solches Verhalten nicht zu akzeptieren.
08.07.2006 um 11:42 Uhr
Gevatter, geb ihm eine faire Chance! :-)
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