Bereicherung am Unternehmen. Wie können wir als Betriebsräte diesbezüglich entgegenwirken?
Wir sind seit April die neuen Betriebsräte in einer mittleren Wohnungsbau Genossenschaft. Im letzten Jahr sind für die knapp 50 Mitarbeiter die sozialen Leistungen erheblich gesenkt und gestrichen worden, was heftige Einschnitte auf das Betriebsklima zu folge hatte, auch bedingt hervorgerufen durch einen sehr schwachen Betriebsrat der sehr Vorstands konform war.
Um das Wohnen für Studenten attraktiver zu gestallten, erhalten diese bei einem Regelstudium bis 28 Jahre einen so genannten Studentenbonus in Höhe von 50 € monatlich.
Vor einiger Zeit mussten wir feststellen, dass die Tochter (46 Jahre) des Aufsichtsratvorsitzenden (dem so genannten 3. Vorstand) seit einigen Jahren diesen Bonus ebenfalls erhält.
Da dieses bei vielen Mitarbeitern bekannt geworden ist und für jeden über die EDV nachvollziehbar ist, haben einige Mitarbeiter ergebnislos das Gespräch diesbezüglich bei unseren beiden Vorständen gesucht.
Wir als Betriebsräte sehen hierin eine Bereicherung am Unternehmen, sowie eine Ungerechtigkeit gegenüber sämtlicher Mitarbeiter und Mitgliedern.
Wie können wir als Betriebsräte diesbezüglich Bezug nehmen oder entgegenwirken???
Danke für eure Unterstützung!!!!!
Community-Antworten (2)
27.05.2006 um 16:09 Uhr
Ich würde Euch als AG auch bitten, Euch auf/um Eure Aufgaben zu konzentrieren. Ausserdem halte ich eine Auseinandersetzung mit den Themen Lohngestaltung, Vorstands(be)vergünstigungen für dringend geboten. Zur Anfrage: Wenn Du der Mieterin die 50 € streitig machen willst, dann solltest Du den Aufsichtsrat gemäß § 9 GenG einschalten. Der Weg über die anderen beiden Vorstände war auch logischerweise wenig erfolgversprechend gewesen, weil § 25 GenG die gemeinschaftliche Vertretung bzw. Duldung solcher Geschäftsgebaren/Vergünstigungen in der Regel vorsieht. Diese haben die Reduzierung von 50 € also zumindest auch mitgetragen. Eine reelle Alternative: Mit der Hilfe eines Genossen die Generalversammlung!
27.05.2006 um 16:23 Uhr
Wenn es jetzt noch gelänge diese 50 Euronen nach einem vom BR mitbestimmten Schlüssel auf die Arbeitnehmer zu verteilen, dann wäre ja echt etwas gewonnen.
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