Ein Standort mit 4 MA soll 12/2015 aufgelöst werden. Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig bereits angeschlossen haben. Entlassungen soll es nicht geben.
Keiner der 4 MA will das und der BR sieht auch nicht den Sinn der Auflösung des Betriebes, weil die Kosten für alles andere zu hoch sind.
Bis dahin die Fakten. Eine offizielle Stellungnahme der Geschäftsführung liegt noch nicht vor.

Aber vorab stellen sich mir schon Fragen:
1. Muss die Geschäftsführung auch bei 4 MA einen Interessenausgleich verfolgen?
2. Was passiert, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für das Büro kündigt und damit Fakten schafft?
3. Wie gehe ich als BR damit um, wenn den MA Sozialleistungen wie. z.B. Bahncard 100 angeboten werden, die so teuer sind, dass es die ganze neue Niederlassung nicht finanziell auffangen kann, mal von der Ungerechtigkeit der Übernahme der Fahrkosten der anderen gegenüber, die das nicht kriegen.
4. hab ich noch tausend Fragen... aber das sind die brennendsten

Ich bin übrigens 1-er Betriebsrat, also gleichzeitig Vorsitzender...so dass ich auch leider keinen anderen fragen kann.

Würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann mit seinem Rat.

LG Kathrin