Betriebsschließung - einfach Mietvertrag gekündigt
Ein Standort mit 4 MA soll 12/2015 aufgelöst werden. Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig bereits angeschlossen haben. Entlassungen soll es nicht geben. Keiner der 4 MA will das und der BR sieht auch nicht den Sinn der Auflösung des Betriebes, weil die Kosten für alles andere zu hoch sind. Bis dahin die Fakten. Eine offizielle Stellungnahme der Geschäftsführung liegt noch nicht vor.
Aber vorab stellen sich mir schon Fragen:
- Muss die Geschäftsführung auch bei 4 MA einen Interessenausgleich verfolgen?
- Was passiert, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für das Büro kündigt und damit Fakten schafft?
- Wie gehe ich als BR damit um, wenn den MA Sozialleistungen wie. z.B. Bahncard 100 angeboten werden, die so teuer sind, dass es die ganze neue Niederlassung nicht finanziell auffangen kann, mal von der Ungerechtigkeit der Übernahme der Fahrkosten der anderen gegenüber, die das nicht kriegen.
- hab ich noch tausend Fragen... aber das sind die brennendsten
Ich bin übrigens 1-er Betriebsrat, also gleichzeitig Vorsitzender...so dass ich auch leider keinen anderen fragen kann.
Würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann mit seinem Rat.
LG Kathrin
Community-Antworten (4)
12.01.2015 um 18:54 Uhr
Ein bisschen nebulös das Ganze!
„Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig bereits angeschlossen haben.“ Angeschlossen bestimmt nicht. Eher ist der dortige BR auch für die NL von Haus aus zuständig. Was aber auch noch nicht sicher ist.
Hiervon und von der dann vorhandenen Beschäftigtenzahl, ist aber der Werdegang extrem abhängig. Werden auch dann die mindestens 20 Beschäftigten nicht erreicht, ist es Essig mit einem Interessensausgleich und der Chef kann quasi von heute auf Morgen machen, was er will.
Bis auf die Frage, ob der Betrieb Kosten tragen kann, die zumindest hier eine alleinige Entscheidung der Geschäftsleitung wäre und dich normalerweise nichts angeht, ist alles andere eine Frage des dann zu verhandelnden Interessenausgleichs.
Das mit der vermeintlichen Ungerechtigkeit würde ich nicht so eng sehen. Hier geht es ja nicht nur um den Ausgleich von erhöhten Fahrtkosten, sondern auch um einen erhöhten Zeit- und Stressfaktor, der auch irgendwie berücksichtigt werden müsste.
Ohne hier die betrieblichen Strukturen auch näher zu kennen, kann man eigentlich nicht viel dazu sagen und stochert höchstens im Nebel rum.
„Ich bin übrigens 1-er Betriebsrat, also gleichzeitig Vorsitzender“ Doch hoffentlich nicht im übernehmenden Betrieb?
12.01.2015 um 20:44 Uhr
Der AG kann den Betrieb schließen, wenn er es will.
Auch als 1er BR kannst Du dir für die speziellen Fragen einen Sachverständigen (vielleicht einen Fachanwalt für Artbeitsrecht) kommen lassen, der Dir bei den Details Auskunft geben kann. (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
12.01.2015 um 21:04 Uhr
@ babybeere
Ad 1: Es ist die freie unternehmerische Entscheidung, ob ein Standort geschlossen wird oder nicht.
Ad 2: Wenn es keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll, kann der AG entweder
a) die vier KollegInnen versetzen, sofern das durch den AV überhaupt möglich ist > der BR muss EVENTUELL zur Versetzung angehört werden
b) den vier KollegInnen eine Änderungskündigung ausprechen = Kündigung und Angebot, das AV an anderem Ort fortzusetzen
Ad 3: Welche KollegInnen Du jetzt als 1er BR vertrittst, ist mir bei den etwas wirren Angaben ein Rätsel.
Zu Deinen Fragen:
- Muss die Geschäftsführung auch bei 4 MA einen Interessenausgleich verfolgen?
Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Den § 111 BetrVG wirst Du ja wohl schon gefunden haben ...
- Was passiert, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für das Büro kündigt und damit Fakten schafft?
Dann sind wohl Fakten geschaffen worden ... Ob der AG überhaupt das "OB WANN WIE" mit dem BR besprechen muss, ist fraglich > siehe § 111 BetrVG
- Wie gehe ich als BR damit um, wenn den MA Sozialleistungen wie. z.B. Bahncard 100 angeboten werden, die so teuer sind, dass es die ganze neue Niederlassung nicht finanziell auffangen kann, mal von der Ungerechtigkeit der Übernahme der Fahrkosten der anderen gegenüber, die das nicht kriegen.
Wenn das Deine Einstellung ist, warum fragst Du dann nach einem IA? Oder möchtest Du mit dem AG tatsächlich nur die ureigensten Inhalte eines IA diskutieren?
Mal ganz abgesehen davon, halte ich´s für sehr bedenklich, wenn ein Unternehmen die jährliche Ausgabe von ca. 16.000 Euro für die Bahncard dieser 4 AN nicht verkraften kann ...
- hab ich noch tausend Fragen... aber das sind die brennendsten
Wenn man böse wäre, könnte man Dir antworten, dass Dein betriebsverfassungsrechtlicher Kenntnisstand offensichtlich ausbaufähig ist ... ;-)
14.01.2015 um 11:07 Uhr
Ja, es ist tatsächlich sehr nebulös und ich bin auch erst seit einem halben Jahr BR, so dass ich mit Lehrgängen gar nicht hinterherkomme. Der nächste ist Interessenausgleich und Sozialplan, aber leider erst im März.
Das Unternehmen ist 700 MA groß. Ein Standort mit 4 MA soll 12/2015 aufgelöst werden. Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig zugeordnet haben. In diesem Betrieb sind 15 MA tätig und dort bin ich der 1-er BR. Die MA der zu schließenden NL haben den Standort als Arbeitsort im Vertrag stehen und wollen sich nicht versetzen lassen. Entlassungen soll es aber laut GF auch nicht geben. Letztendlich kann der BR die Schließung nicht verhindern. Das weiß ich. Aber ich will wenigstens dafür kämpfen. Die Geschäftsführung neigt leider stark dazu, den Betriebsrat einfach zu übergehen. Nächste Woche soll ein Gespräch mit den Mitarbeitern stattfinden, zu dem ich jetzt über 3 Ecken dazuberufen wurde. Also keine offizielle Einladung des BR... ich würde mich gern anwaltlich vertreten lassen, da ich nicht mit gefährlichem Halbwissen aufwarten möchte. Kann ich das auch schon in diesem Schwebezustand ohne offizielle Einladung zur Verhandlung? Oder soll ich mir das erst einmal in Ruhe anhören?
Der Punkt mit dem Mietvertrag ist natürlich entscheidend für die ganze Verhandlung. Was ist, wenn ein Gericht feststellt, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, aber der Arbeitsplatz dann weg ist??
Vielleicht hat ja noch jemand eine Antwort darauf.
Aber bitte keine Antwort von Hoppel..... denn wenn ich alles wüsste, würde ich hier keine Frage stellen. Sicher habe ich Lehrgangsbedarf. Das mache ich auch. Ehrlich gesagt ärgern mich solch herablassende Antworten... und letztendlich beantwortet haben Sie gar nichts. Und ja, den § 111 BetrVG kenne ich.
Verwandte Themen
Mietvertrag
ÄlterUnser Mietvertrag wurde um 12 Jahre verlängert. Da wir als BR mit dieser Information nicht zufrieden sind, forderten wir den AG auf, uns den Mietvertrag zur Einsicht vorzulegen. Nach Monaten des Hin u
Einsicht Mietvertrag Wirtschauftsausschuss
ÄlterHat der Wirtschaftsausschuss über §106 grundsätzlich, nur unter bestimmten Umständen oder generell nie das Recht zur Einsichtnahme in den Mietvertrag des Firmengebäudes? Im Seminar wurde vom Referent
Mietvertrag läuft aus
ÄlterHallo, folgende Situation: Wir haben in einer Stadt zwei Standorte. Bei dem einen läuft der Mietvertrag aus und wird auch nicht verlängert. Die Kollegen können alle im zweiten Standort eingesetzt werd
Kündigung Mietvertrag Betriebsstätte
ÄlterHallo, habe gehört, dass mein Arbeitgeber den Mietvertrag unserer Betriebsstätte bereits zum Jahresende gekündigt hat. Es gibt wohl Überlegungen, wie alle Mitarbeiter anderweitig untergebracht werd
Betriebsschließung
ÄlterGuten Morgen, die letzten 5 Jahre war es bei uns im Betrieb immer so das wir in der Urlaubsplanung einige Tage Betriebsschließung mit dabei hatten. An diesen Tagen bestand für das Personal auch di