Erstellt am 12.01.2015 um 17:54 Uhr von PetrusH
Ein bisschen nebulös das Ganze!
„Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig bereits angeschlossen haben.“
Angeschlossen bestimmt nicht. Eher ist der dortige BR auch für die NL von Haus aus zuständig. Was aber auch noch nicht sicher ist.
Hiervon und von der dann vorhandenen Beschäftigtenzahl, ist aber der Werdegang extrem abhängig. Werden auch dann die mindestens 20 Beschäftigten nicht erreicht, ist es Essig mit einem Interessensausgleich und der Chef kann quasi von heute auf Morgen machen, was er will.
Bis auf die Frage, ob der Betrieb Kosten tragen kann, die zumindest hier eine alleinige Entscheidung der Geschäftsleitung wäre und dich normalerweise nichts angeht, ist alles andere eine Frage des dann zu verhandelnden Interessenausgleichs.
Das mit der vermeintlichen Ungerechtigkeit würde ich nicht so eng sehen. Hier geht es ja nicht nur um den Ausgleich von erhöhten Fahrtkosten, sondern auch um einen erhöhten Zeit- und Stressfaktor, der auch irgendwie berücksichtigt werden müsste.
Ohne hier die betrieblichen Strukturen auch näher zu kennen, kann man eigentlich nicht viel dazu sagen und stochert höchstens im Nebel rum.
„Ich bin übrigens 1-er Betriebsrat, also gleichzeitig Vorsitzender“
Doch hoffentlich nicht im übernehmenden Betrieb?
Erstellt am 12.01.2015 um 19:44 Uhr von gironimo
Der AG kann den Betrieb schließen, wenn er es will.
Auch als 1er BR kannst Du dir für die speziellen Fragen einen Sachverständigen (vielleicht einen Fachanwalt für Artbeitsrecht) kommen lassen, der Dir bei den Details Auskunft geben kann.
(§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 12.01.2015 um 20:04 Uhr von Hoppel
@ babybeere
Ad 1: Es ist die freie unternehmerische Entscheidung, ob ein Standort geschlossen wird oder nicht.
Ad 2: Wenn es keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll, kann der AG entweder
a) die vier KollegInnen versetzen, sofern das durch den AV überhaupt möglich ist > der BR muss EVENTUELL zur Versetzung angehört werden
b) den vier KollegInnen eine Änderungskündigung ausprechen = Kündigung und Angebot, das AV an anderem Ort fortzusetzen
Ad 3: Welche KollegInnen Du jetzt als 1er BR vertrittst, ist mir bei den etwas wirren Angaben ein Rätsel.
Zu Deinen Fragen:
1. Muss die Geschäftsführung auch bei 4 MA einen Interessenausgleich verfolgen?
>> Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Den § 111 BetrVG wirst Du ja wohl schon gefunden haben ...
2. Was passiert, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für das Büro kündigt und damit Fakten schafft?
>> Dann sind wohl Fakten geschaffen worden ...
Ob der AG überhaupt das "OB WANN WIE" mit dem BR besprechen muss, ist fraglich > siehe § 111 BetrVG
3. Wie gehe ich als BR damit um, wenn den MA Sozialleistungen wie. z.B. Bahncard 100 angeboten werden, die so teuer sind, dass es die ganze neue Niederlassung nicht finanziell auffangen kann, mal von der Ungerechtigkeit der Übernahme der Fahrkosten der anderen gegenüber, die das nicht kriegen.
>> Wenn das Deine Einstellung ist, warum fragst Du dann nach einem IA? Oder möchtest Du mit dem AG tatsächlich nur die ureigensten Inhalte eines IA diskutieren?
Mal ganz abgesehen davon, halte ich´s für sehr bedenklich, wenn ein Unternehmen die jährliche Ausgabe von ca. 16.000 Euro für die Bahncard dieser 4 AN nicht verkraften kann ...
4. hab ich noch tausend Fragen... aber das sind die brennendsten
>> Wenn man böse wäre, könnte man Dir antworten, dass Dein betriebsverfassungsrechtlicher Kenntnisstand offensichtlich ausbaufähig ist ... ;-)
Erstellt am 14.01.2015 um 10:07 Uhr von babybeere
Ja, es ist tatsächlich sehr nebulös und ich bin auch erst seit einem halben Jahr BR, so dass ich mit Lehrgängen gar nicht hinterherkomme. Der nächste ist Interessenausgleich und Sozialplan, aber leider erst im März.
Das Unternehmen ist 700 MA groß. Ein Standort mit 4 MA soll 12/2015 aufgelöst werden. Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig zugeordnet haben. In diesem Betrieb sind 15 MA tätig und dort bin ich der 1-er BR.
Die MA der zu schließenden NL haben den Standort als Arbeitsort im Vertrag stehen und wollen sich nicht versetzen lassen.
Entlassungen soll es aber laut GF auch nicht geben.
Letztendlich kann der BR die Schließung nicht verhindern. Das weiß ich. Aber ich will wenigstens dafür kämpfen.
Die Geschäftsführung neigt leider stark dazu, den Betriebsrat einfach zu übergehen. Nächste Woche soll ein Gespräch mit den Mitarbeitern stattfinden, zu dem ich jetzt über 3 Ecken dazuberufen wurde. Also keine offizielle Einladung des BR... ich würde mich gern anwaltlich vertreten lassen, da ich nicht mit gefährlichem Halbwissen aufwarten möchte. Kann ich das auch schon in diesem Schwebezustand ohne offizielle Einladung zur Verhandlung? Oder soll ich mir das erst einmal in Ruhe anhören?
Der Punkt mit dem Mietvertrag ist natürlich entscheidend für die ganze Verhandlung. Was ist, wenn ein Gericht feststellt, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, aber der Arbeitsplatz dann weg ist??
Vielleicht hat ja noch jemand eine Antwort darauf.
Aber bitte keine Antwort von Hoppel..... denn wenn ich alles wüsste, würde ich hier keine Frage stellen. Sicher habe ich Lehrgangsbedarf. Das mache ich auch. Ehrlich gesagt ärgern mich solch herablassende Antworten... und letztendlich beantwortet haben Sie gar nichts. Und ja, den § 111 BetrVG kenne ich.