Habe als jav teilzeit zugestimmt,habe ich jetzt noch recht auf mehr stunden
Hallo! Habe mal eine wichtige frage. Und zwar habe vor einem jahr meine ausbildung beendet. ich bin jav,hatte auch damals §78 a alles fristgemäß beantragt.mein chef hatte mich damals tierisch unter druck gestzt und gesagt er stellt keine vollzeit ma mehr ein nur noch teilzeit.Der druck wurde mir zu gross und so habe ich in absprache mit dem br 20 std vertrag unbefristed unterschrieben.Meine frage wir haben jetzt eine azubi die jetzt ein jahr nach mir vollzeit vertrag bekommt,und auch in anderen abteilungen werden Ma mit mehr stunden gesucht.Meine frage habe ich noch rechtlich den anspruch auf mehr stunden?Weil zu mir hies es ja damals er stellt keine vollzeit ma mehr ein.aber habe ich das recht auf die ausgeschriebenen stellen?Danke für die antwort
Community-Antworten (1)
08.07.2006 um 13:13 Uhr
sisi-susu (wie kommt man nur auf einen solchen Nick?)
Wichtig ist, dass Deinem AG der Wunsch nach einer Vollzeitstelle bekannt ist.
Der AG hat gem. TzBfG § 7 sowohl den BR als auch den AN über entsprechend freiwerdende Arbeitsplätze zu informieren.
Du solltest natürlich die erforderliche Qualifikation für eine dieser Stellen mitbringen, um Dich darauf bewerben zu können! Und dann erst mal abwarten, was passiert.
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