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Betriebsspaltung - darf ein Mitarbeiter noch Briefe unterschreiben, wenn er der anderen Firma angehört?

S
Summer
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb wurde zum 01.07.2006 in 2 eigenständige Betriebe gespalten (mit Wirkung: 01.01.2006). Einzelne Mitarbeiter führen nun noch Tätigkeiten für den Betrieb aus, dem sie nicht mehr angehören. Wie ist das mit dem Unterschreiben von Briefen etc. - Darf ein Mitarbeiter noch Briefe unterschreiben, wenn er der anderen Firma angehört. Wer kennt sich hier mit der Rechtsgrundlage aus? Darf ein Vorgesetzer die Mitarbeiter zu solchen Unterschriften zwingen?

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Community-Antworten (2)

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viktor

07.07.2006 um 15:48 Uhr

Natürlich kommt es auf die gesellschaftsrechtlichen Verträge der beiden neuen Firmen an. Daher kann man die Frage nicht eindeutig beantworten. Kann ja sein, das Firma A verpflichtet ist, Aufgaben für B zu übernehmen.

Das dürfte aber nicht Problem des BR sondern der GL sein - auch für Transparenz und Aufklärung bei den Mitarbeitern zu sorgen. Der betroffene Chef wird ja keine Pistole in der Hand haben - aber vielleicht einen Kugelschreiber; dann kann er den Kollegen ja schriftlich anweisen, auch für die andere Firma Unterschriften zu leisten.

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Fayence

07.07.2006 um 15:51 Uhr

summer, ob und was ein MA unterschreiben darf, wird sich nach den, sich durch die Unterschrift ergebenden Rechtsverbindlichkeiten richten. Hat für mich zunächst einmal nichts mit der Firmenzugehörigkeit zu tun. Desweiteren besteht die Möglichkeit, der Unterschrift z.B. ein " i.V., i.A., ppa." zuzufügen.

Der Briefkopf sollte allerdings der Richtige sein!

Die Rechtsgrundlage wäre für mich z.B. das BGB - Willenserklärungen § 116ff

Eine Möglichkeit wäre, das seitens der GF eine klare Unterschriften-Regelung definiert wird.

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