Erstellt am 10.03.2006 um 14:58 Uhr von Hermann
Was bitte sind Garantiesitze??
Die gibt es bei der Betriebsratswahl nicht !!
Wählt ihr in Moskau?
Also - die Stimmen zur Betriebsratswahl werden ausgezählt und vergeben, dabei ist nur das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen.
Erstellt am 10.03.2006 um 21:45 Uhr von Abakus
Meine Güte!
Wer vergibt denn da nach welchen Regeln "Garantiesitze"? Grundlagen für das Zustandekommen eines Betriebsrates sind BetrVG und WO und sonst gar nichts!
Die Wahl muß sofort angefochten werden! Ihr habt keinen Betriebsrat! Alles, was er beschließt und vereinbart, wird vom Gericht nachträglich für ungültig erklärt werden!
Erstellt am 10.03.2006 um 22:02 Uhr von Fayence
Ich verstehe Eure Aufregung nicht, Hermann & Abakus!
Hier wird doch endlich mal dem Prinzip gefolgt, dass alle Unternehmensbereiche und selbst Männlein & Weiblein in einem BR vertreten sein sollen. Ist doch sehr ehrenwert! Oder etwa nicht? Dass hier gegen Betriebsverfassung und Wahlordnung verstossen wird, was soll´s?
Die ureigentliche Entscheidung eines Wählers muss doch auch "missachtet" werden, wenn die Minderheiten-Quote nicht auf Anhieb erreicht wird.
Gruß
Fayence
P.S. Übrigens wurde den Ureinwohnern Australiens, besser bekannt als Aborigines, 1961 das Wahlrecht zuerkannt.
Erstellt am 10.03.2006 um 23:39 Uhr von Abakus
Ja, man sollte sich nicht so aufregen und auch die positive Seite sehen. ;-)
Ich wüßte aber doch gerne, was das für Organisationseinheiten sind, denen "Garantiesitze" zugestanden werden. Bekommt die Betriebskegelmannschaft einen Sitz?
Erstellt am 11.03.2006 um 07:43 Uhr von p.g.
Kann man sich auch einen Garantiesitz kaufen? Wenn ja was kostet sowas. Gibts den zum Festpreis oder kann man darüber verhandeln. Und wie wird das dann vereinbart, per Handschlag oder als Schriftstück wo dann der AG unterschreibt. ;-))
Aber im ernst. Ich glaube du hast da was verwechselt mit dem Sitzanspruch für das Geschlecht in der Minderheit.