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Können bei einer BR Wahl Garantiesitze vergeben werden?

U
ureinwohner
Nov 2016 bearbeitet

besteht in einer Betriebsratswahl (normales Wahlverfahren und Mehrheitswahl) die Möglichkeit Garantiesitze zu vergeben. Es wurden 9 BR gewählt davon 4 Minderheitenquote (Männer). 4 BR Sitze wurden als Garantiesitze für einzelne Organisationseinheiten reseviert und auch vergeben. Der neue BR stellt jetzt 6 Männer (4 BR durch Minderheit und 2 BR durch Garantiesitz die restlichen 3 BR Sitze werden von Frauen belegt. 2 Männer wären nach Stimmengewichtung nicht gewählt) Meine Frage ist:

  • Können bei einer BR Wahl Garantiesitze vergeben werden?
  • Hat das Geschlecht in der Minderheit auch dann Anspruch auf einen Garantiesitz, wenn die Minderheitenquote erfüllt ist und er nicht nach Stimmen gewählt wurde. bzw. muß nicht ein Garantiesitz der von der Minderheit besetzt wird, auch in der Quote berücksichtigt werden.
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Community-Antworten (5)

H
Hermann

10.03.2006 um 15:58 Uhr

Was bitte sind Garantiesitze?? Die gibt es bei der Betriebsratswahl nicht !! Wählt ihr in Moskau? Also - die Stimmen zur Betriebsratswahl werden ausgezählt und vergeben, dabei ist nur das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen.

A
Abakus

10.03.2006 um 22:45 Uhr

Meine Güte!

Wer vergibt denn da nach welchen Regeln "Garantiesitze"? Grundlagen für das Zustandekommen eines Betriebsrates sind BetrVG und WO und sonst gar nichts!

Die Wahl muß sofort angefochten werden! Ihr habt keinen Betriebsrat! Alles, was er beschließt und vereinbart, wird vom Gericht nachträglich für ungültig erklärt werden!

F
Fayence

10.03.2006 um 23:02 Uhr

Ich verstehe Eure Aufregung nicht, Hermann & Abakus!

Hier wird doch endlich mal dem Prinzip gefolgt, dass alle Unternehmensbereiche und selbst Männlein & Weiblein in einem BR vertreten sein sollen. Ist doch sehr ehrenwert! Oder etwa nicht? Dass hier gegen Betriebsverfassung und Wahlordnung verstossen wird, was soll´s? Die ureigentliche Entscheidung eines Wählers muss doch auch "missachtet" werden, wenn die Minderheiten-Quote nicht auf Anhieb erreicht wird.

Gruß Fayence

P.S. Übrigens wurde den Ureinwohnern Australiens, besser bekannt als Aborigines, 1961 das Wahlrecht zuerkannt.

A
Abakus

11.03.2006 um 00:39 Uhr

Ja, man sollte sich nicht so aufregen und auch die positive Seite sehen. ;-)

Ich wüßte aber doch gerne, was das für Organisationseinheiten sind, denen "Garantiesitze" zugestanden werden. Bekommt die Betriebskegelmannschaft einen Sitz?

P
p.g.

11.03.2006 um 08:43 Uhr

Kann man sich auch einen Garantiesitz kaufen? Wenn ja was kostet sowas. Gibts den zum Festpreis oder kann man darüber verhandeln. Und wie wird das dann vereinbart, per Handschlag oder als Schriftstück wo dann der AG unterschreibt. ;-)) Aber im ernst. Ich glaube du hast da was verwechselt mit dem Sitzanspruch für das Geschlecht in der Minderheit.

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