Teilnahmerecht des BR am Gespräch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter - wo steht das?
Wenn ich richtig informiert bin, hat jeder Mitarbeiter bei einem Gepräch mit dem Arbeitgeber das Recht, ein BR-Mitglied seiner Wahl mitzunehmen. Kann mir jemand sagen, in welcher Vorschrift oder welchem Gesetz ich dieses beschrieben finde. Unser Arbeitgeber bestreitet dieses nämlich. Danke
Community-Antworten (3)
07.07.2006 um 10:20 Uhr
Hallo iwimnia,
was ist ein "Gespräch mit dem Arbeitgeber"? Laut §82 BetrVG (2): "Der Arbeitnehmer kann verlangen, ... dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen und sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Weiterentwicklung ... erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."
Das wäre immerhin ein Ansatz. Grüße Saluk
07.07.2006 um 11:04 Uhr
Vorsicht mit dieser Vorschrift! Sie gilt wirklich nur für die dort genannten Fälle und ist nicht unbedingt weit auszulegen. Das BAG hat erst kürzlich entschieden, dass aus dieser Vorschrift z.B. nicht abzuleiten ist, dass der Mitarbeiter einen BR zu einem Gespräch über einen Aufhebungsvertrag hinzuziehen darf.....
07.07.2006 um 20:51 Uhr
Hier ein interessanter Auszug aus der von Paula gemeinten Entscheidung des BAG ( Az: 1 ABR 53/03), der sich zu dieser Frage genau äußert:
Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
BEM GESPRÄCH Verkaufsleiter droht unterschwellig
Hallo zusammen Ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Bem Gespräch gehabt, meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat war mit dabei, sowie mein Hausleiter. Zu meiner Überraschung kam auch der Verk
Gesamtschwerbehindertenvertretung und Sitzungsteilnahme
ÄlterHallo, folgende Situation: Unternehmen mit mehreren Betrieben; in jedem Betrieb sind Betriebsräte installiert und ein GBR ist vorhanden in nur einem der Betriebe wurde eine SchwBV gewählt,
Teilnahmerecht Betriebsratsmitglieder an Abteilungsversammlung des Arbeitgebers
ÄlterHallo zusammen, haben Betriebsratsmitglieder ein Teilnahmerecht? Mutmasslich gehts um einen Betriebsübergang der Abteilung-also nicht (nur) reine Fachthemen. Der BR Vorsitzende wurde auch eingelasen-
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u