Erstellt am 08.07.2006 um 20:37 Uhr von Z.Ickig
"Muß der AG nach dem Sozialplan gehen, der schon 10 Jahre alt ist"
Das kommt darauf an, was in diesem Sozialplan zur Geltungsdauer vereinbart ist. Da sich Sozialpläne aber meist auf eine aktuell anstehende Maßnahme beziehen, wird das wohl eher nicht der Fall sein. Daher wird er ihn wohl nicht beachten müssen.
Sollte aber aufgrund der Anzahl der Kündigungen eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG vorliegen, könnt ihr den AG zum Interessenausgleich zwingen, lest mal die §§ 111 und 112 BetrVG.
Erstellt am 08.07.2006 um 22:02 Uhr von Fayence
Z.Ickig
Du schwächelst! Seit wann kann ein Interessenausgleich erzwungen werden?
Anna,
ich kann Euch nur den Rat geben, Euch fachkundiger Unterstützung -Rechtanwalt Arbeitsrecht- zu bedienen. Ansonsten könnt Ihr einfach zu viel "versemmeln"!
Und noch etwas! Falls Ihr wirklich einen neuen Sozialplan aufstellen müsst, dann nur als gemeinsames Paket mit Interessenausgleich! Weil letzterer ist nicht erzwingbar, sondern eine rein freiwillige Vereinbarung zwischen AG+BR.
Erstellt am 08.07.2006 um 23:19 Uhr von paula
"Und noch etwas! Falls Ihr wirklich einen neuen Sozialplan aufstellen müsst, dann nur als gemeinsames Paket mit Interessenausgleich! Weil letzterer ist nicht erzwingbar, sondern eine rein freiwillige Vereinbarung zwischen AG+BR. "
schöner wunsch der nicht immer in erfüllung geht. da der interessenausgleich nicht erzwingbar ist kann eine zu starke kopplung an den sozialplan evtl. sogar kontraproduktiv sein. ggf. geht die sache so ruckzuck in die einigungsstelle und die sache wird dann nicht unbedingt einfacher...
Erstellt am 09.07.2006 um 12:05 Uhr von Fayence
Klar ist das ein "schöner Wunsch"! Aber wenn die Voraussetzungen für einen erzwingbaren Sozialplan vorliegen, wäre ein BR schön blöd, wenn er dies nicht als "Trumpfkarte" für einen Interessenausgleich ausspielt! Meine Meinung.
Und eine Einigungsstelle muss zwecks Durchsetzung der AN-Interessen weder kontraproduktiv noch in der Sache erschwerend sein.
Erstellt am 09.07.2006 um 14:26 Uhr von paula
"Aber wenn die Voraussetzungen für einen erzwingbaren Sozialplan vorliegen, wäre ein BR schön blöd, wenn er dies nicht als "Trumpfkarte" für einen Interessenausgleich ausspielt! Meine Meinung. "
wo ist hier die trumpfkarte? der AG muss die verhandlungen über einen sozialplan ja nicht abwarten um sein konzept umsetzen zu können. beim interessenausgleich besteht ja das problem, dass nicht in allen teilen deutschlands ein unterlassungsanspruch für den BR besteht. daher muss man seine taktik auch nach der örtlichen rechtsprechung in diesem punkt ausrichten, sonst steht der BR mit leeren händen da! daher vorsicht mit allgemein gehaltenen vorschlägen!!
"Und eine Einigungsstelle muss zwecks Durchsetzung der AN-Interessen weder kontraproduktiv noch in der Sache erschwerend sein."
stimmt muss nicht aber kann!!! auch hier sind viele parameter zu berücksichtigen.
daher mein tipp: kühlen kopf bewahren, sach- und rechtslage checken und ggf. anwalt oder gewerkschaft hinzuziehen!!!