Unser Geschäftsführer ist dafür bekannt, dass er o.G.Methoden nutzt.
Beispiel: Er lädt jemanden zu einem Vieraugengepräch ein. In diesem Gespräch macht er Vorwürfe über etwas, was ihm nicht gefallen hat. Danach sagt er, wenn das so weiter geht, leiten wir Schritte ein. Im Vorfeld hat ein Schreiben verfasst und er gibt dem Mitarbeiter das Schreiben in dem Moment mit.

Ich bin die SBV und ich glaube, dass ich bald zu so einem Gespräch eingeladen werden könnte. (etwas hat ihm neulich nicht gefallen. Er wird versuchen Druck auf mich auszuüben).

Er wird nicht sagen, es ist ein "Personalgespräch" sondern wird sagen "ich möchte mit Ihnen kurz reden".

Was sind meine Rechte hier? Kann ich das Gespräch abbrechen? Oder muss ich das Gespräch führen, da es ja auch als SBV-Dialog mit dem Arbeitgeber zu sehen wäre (Amt als SBV).

Hier möchte ich vorbereitet sein. Es gibt eine Reihe von Fällen, wo er diese Methode benutzt hat auch dem BR gegenüber (die Angst vor ihm haben).