BA-Mitglieder alle gleich oder BRV = Vorsitzende des BA ??
Hallo liebe Kollegen, wir haben einen Betriebsausschuss - sind alle Mitglieder gleich oder ist der BR-Vorsitzende auch automatisch der Vorsitzende des Betriebsausschusses und der Stellb´vertreter automatisch der stellv. BA-V ??
wie ist es bei euch?? habt ihr euch eine eigene Geschäftsordnung gegeben ?? sind alle mitglieder gleichgestellt?? Es wäre toll, wenn ihr mir dazu etwas sagen/schreiben könntet. Danke im Voraus und Gruß Bärbel
Community-Antworten (5)
07.07.2006 um 09:21 Uhr
Hallo Bärbel, gem. § 27 BetrVG ist der BRV gleichzeitig Vorditzende des BA. Zur Geschäftsordnung: Wir haben uns eine gegeben (ist meines Erachtens für jeden BR sinnvoll), außerdem im § 37 BetrVG als Soll-Vorschrift hinterlegt (Soll = Muß wenn Kann). Also, auf geht´s... Leider kann ich dir hier unsere Geschäftsordnung (als Muster) nicht einstellen, sie würde den Rahmen sprengen (9 Din-A4-Seiten plus Anlagen). Gruß gofo
07.07.2006 um 10:11 Uhr
Hallo Gofo, mich würde die Geschäftsordnung auch interessieren...wie können wir Kontakt aufnehmen. Ich denke, wir beide werden nur ungern unsere Mailadressen posten.....
07.07.2006 um 21:30 Uhr
Hallo Gofo
laut BetrVG §27....der BA besteht aus dem Vorsitzenden des BR, dessen stellvertreter und bei BR mit.....Ausschussmitgliedern
dort steht nirgends, dass der BRV = der BA Vorsitzende ist
oder verstehe ich das falsch ??!! Gruß Bärbel
10.07.2006 um 08:22 Uhr
Hallo, Bärbel schau mal in den Fitting, § 27 Randnummer 55: "Da der BetrAusschuss einen erweiterten geschäftsführenden Vorstand des BR darstellt, ist der BRV ohne weiteres auch Vors. des BA ..." Gruß gofo
10.07.2006 um 22:34 Uhr
Hallo Gofo, ...ist der BRV ohne weiteres auch Vors. des BA....
heisst das nun er muss automatisch auch Vors. des BA sein - "ohne weiteres" , heißt für mich er kann aber er muss nicht...
im Basiskommentar steht: der BRV und sein stellvertr. gehören dem BA kraft ihres Amtes an, d.h. für mich nicht automatisch als Vors. und stellv im BA
Gruß Bärbel
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