MA will keine Beschwerde sondern nur dass BR "einwirkt"
Ein Mitarbeiter A beschwert sich über einen anderen Mitarbeiter B. A fühlt sich beleidigt, und hat das Gefühl, dass B ihm Vorwürfe in einem Email gemacht hat. A will keine offizielle Beschwerde bei BR machen sondern er will, dass der BR auf einem Gespräch mit B zusammen mit ihm führt. = BR vertritt A gegen B
Soll eine offizielle Beschwerde erst stattfinden oder kann der BR hier Partei nehmen für A und ihn vertreten?
B ist sich kein Schuld bewusst und steht zu seinen Aussagen.
Community-Antworten (6)
27.07.2018 um 21:18 Uhr
Man muss nicht immer alles offiziell machen. Wenn der Kollege das Gespräch will - macht es. Ihr solltet aber klarstellen, dass ihr nur eine Moderatorfunktion wahrnehmen werdet.
27.07.2018 um 21:22 Uhr
Klingt mir nicht nach einer Sache, um die sich der BR kümmern sollte.
28.07.2018 um 00:04 Uhr
Kratzbürste, woraus ergibt sich laut betrvg die Moderationsverantworung des BR. Der ist dafür meist nicht geschult und berechtigt ist er ohne Freigabe des AG zu solchen Experimenten auch nicht.
28.07.2018 um 09:52 Uhr
Wenn beide Seiten mit der Rolle des BR als Moderator einverstanden sind, kann man es machen. Den auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben Probleme zwischen Mitarbeitern zu löschen. Nur der BR hat hier genauso die Interessen von Kollege A wie die von Kollege B im Auge zu vertreten. Das sollte man vor dem Gespräch deutlich machen.
28.07.2018 um 18:27 Uhr
B hat nun entschieden, dass er einen Vertreter von seiner Gewerkschaft mitnimmt. Darüber sind wir nicht glücklich! Geht das nicht ohne? Dann eskaliert das ganze doch. Bisher hatten wir keinen Kontakt zur Gewerkschaft.
29.07.2018 um 01:21 Uhr
Vielleicht ist es gar nicht schlecht, eine Person "von außerhalb" dabei zu haben. Aber ist die Teilnahme mit dem AG abgestimmt ?
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