Erstellt am 27.07.2018 um 19:18 Uhr von kratzbürste
Man muss nicht immer alles offiziell machen. Wenn der Kollege das Gespräch will - macht es. Ihr solltet aber klarstellen, dass ihr nur eine Moderatorfunktion wahrnehmen werdet.
Erstellt am 27.07.2018 um 19:22 Uhr von celestro
Klingt mir nicht nach einer Sache, um die sich der BR kümmern sollte.
Erstellt am 27.07.2018 um 22:04 Uhr von Pickel
Kratzbürste, woraus ergibt sich laut betrvg die Moderationsverantworung des BR. Der ist dafür meist nicht geschult und berechtigt ist er ohne Freigabe des AG zu solchen Experimenten auch nicht.
Erstellt am 28.07.2018 um 07:52 Uhr von BRHamburg
Wenn beide Seiten mit der Rolle des BR als Moderator einverstanden sind, kann man es machen. Den auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben Probleme zwischen Mitarbeitern zu löschen. Nur der BR hat hier genauso die Interessen von Kollege A wie die von Kollege B im Auge zu vertreten. Das sollte man vor dem Gespräch deutlich machen.
Erstellt am 28.07.2018 um 16:27 Uhr von AlphaBeta
B hat nun entschieden, dass er einen Vertreter von seiner Gewerkschaft mitnimmt. Darüber sind wir nicht glücklich! Geht das nicht ohne? Dann eskaliert das ganze doch. Bisher hatten wir keinen Kontakt zur Gewerkschaft.
Erstellt am 28.07.2018 um 23:21 Uhr von celestro
Vielleicht ist es gar nicht schlecht, eine Person "von außerhalb" dabei zu haben. Aber ist die Teilnahme mit dem AG abgestimmt ?