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MA will keine Beschwerde sondern nur dass BR "einwirkt"

A
AlphaBeta
Jul 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter A beschwert sich über einen anderen Mitarbeiter B. A fühlt sich beleidigt, und hat das Gefühl, dass B ihm Vorwürfe in einem Email gemacht hat. A will keine offizielle Beschwerde bei BR machen sondern er will, dass der BR auf einem Gespräch mit B zusammen mit ihm führt. = BR vertritt A gegen B

Soll eine offizielle Beschwerde erst stattfinden oder kann der BR hier Partei nehmen für A und ihn vertreten?

B ist sich kein Schuld bewusst und steht zu seinen Aussagen.

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

27.07.2018 um 21:18 Uhr

Man muss nicht immer alles offiziell machen. Wenn der Kollege das Gespräch will - macht es. Ihr solltet aber klarstellen, dass ihr nur eine Moderatorfunktion wahrnehmen werdet.

C
celestro

27.07.2018 um 21:22 Uhr

Klingt mir nicht nach einer Sache, um die sich der BR kümmern sollte.

P
Pickel

28.07.2018 um 00:04 Uhr

Kratzbürste, woraus ergibt sich laut betrvg die Moderationsverantworung des BR. Der ist dafür meist nicht geschult und berechtigt ist er ohne Freigabe des AG zu solchen Experimenten auch nicht.

B
BRHamburg

28.07.2018 um 09:52 Uhr

Wenn beide Seiten mit der Rolle des BR als Moderator einverstanden sind, kann man es machen. Den auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben Probleme zwischen Mitarbeitern zu löschen. Nur der BR hat hier genauso die Interessen von Kollege A wie die von Kollege B im Auge zu vertreten. Das sollte man vor dem Gespräch deutlich machen.

A
AlphaBeta

28.07.2018 um 18:27 Uhr

B hat nun entschieden, dass er einen Vertreter von seiner Gewerkschaft mitnimmt. Darüber sind wir nicht glücklich! Geht das nicht ohne? Dann eskaliert das ganze doch. Bisher hatten wir keinen Kontakt zur Gewerkschaft.

C
celestro

29.07.2018 um 01:21 Uhr

Vielleicht ist es gar nicht schlecht, eine Person "von außerhalb" dabei zu haben. Aber ist die Teilnahme mit dem AG abgestimmt ?

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