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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bedarf es der Zustimmung des AG wenn ein BR Mitglied arbeiten für den BR erledigt?

L
Lu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!!

Diesmal habe ich folgendes Problem. (Ich hoffe, wenn ich meine erste Schulung hinter mir habe, muß ich wegen solcher Kleinigkeiten nicht mehr so oft bei Euch nachfragen)

Mein AG ist der Meinung, wenn ein BR Mitglied, dass nicht frei gestellt ist, in seiner Freizeit(weil es wärend der Arbeitszeit nicht möglich ist) für den BR etwas in Erfahrung bringt, an Mitarbeitergesprächen teil nimmt oder überhaupt etwas für den BR macht, dies vorher mit Ihm abgestimmt werden muß. Er sieht dafür nämlich nicht den Bedarf und will diese Stunden nun auch nicht bezahlen geschweige den gutschreiben. Es liegt mitlerweile ein Beschluß des BR vor, das dieses Mitglied eben solche Arbeiten übernehmen soll.

Nun meine Frage - muß der AG zustimmen und kann Er es untersagen, wenn der BR der Meinung ist, es ist notwendig. Ach ja, wir brauchen auch nach Meinung unseres AG nicht jede Woche tagen. Alle zwei bis drei Wochen wären föllig ausreichend. Hat Er da ein mitspracherecht.

Ich danke Euch für Eure Hilfe

Viele Grüße Lu

2.38902

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

06.07.2006 um 23:15 Uhr

es ist immer wieder faszinierend, mit was für Spielchen mancher AG versucht, neue BR`s einzuschüchtern!

Betriebsratsarbeit hat Vorrang vor deiner normalen Arbeit, und hat mit Sicherheit nicht`s in deiner Freizeit zu suchen! Wenn du für deine BR-Arbeit etwas in Erfahrung bringen musst, meldest du dich bei deinem Vorgesetzten ab, und beginnst mit deiner BR-Arbeit. Für diese Zeit hat er dir deinen Lohn/Gehalt weiterzuzahlen.

Der AG hat da nicht`s zuzustimmen. Verbieten kann er deine BR-Tätigkeit ebenso wenig. Wann und wie oft ihr eure Sitzungen macht, liegt allein in eurem Ermessen. Der AG hat hier kein Mitspracherecht. Frag ihn doch mal, wo das steht? Gruss Mona-Lisa

K
Klaus

07.07.2006 um 12:07 Uhr

Es ist absolut richtig, dass BR-Arbeit der normalen Arbeit immer vorgeht.

Auch bei mir ist es so, dass ein Entfernen vom Arbeitsplatz regelmäßig erhebliche Probleme verursachen würde (ich bin Vorführer in einem Multiplexkino), daher habe ich meinen Arbeitgeber gefragt, ob es ihm lieber ist, wenn ich mich im laufenden Betrieb abmelde und BR-Arbeit mache oder ob er mein Angebot annehmen möchte, BR-Arbeit ausserhalb der Spielzeiten zu machen und die Stunden gutzuschreiben. Er hat nicht lange gebraucht, sich zu entscheiden ;-).

Viele Grüße Klaus

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