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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Betriebsratsmitglied selbst einfach kündigen oder gibt es Beschränkungen?

W
Werner
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo, ist auch die Kündigungsmöglichkeit der Person, die im Betriebsrat ist bzw. die den Betriebsrat mit gegründet hat, in ihrer Möglichkeits selbst(!) zu kündigen, eingeschränkt? Anders ausgedrückt: Darf ein Betriebrsatsmitglied kurz nach der Gründung des Betriebsrates selbst kündigen? Für Hinweise auf Paragraphen bin ich dankbar!

Danke!

Werner

10.10708

Community-Antworten (8)

M
Mona-Lisa

08.07.2006 um 20:10 Uhr

Werner, ob kurz nach der Gründung des BRs, oder später, oder sonst wann, wenn ein Betriebsratmitglied selbst kündigen will, gelten für ihn die ganz normalen Kündungsfristen, wie für jeden anderen Mitarbeiter auch. Es gibt keine Einschränkungen wegen seines BR-Mandat`s. Das BR - Mitglied "darf" also auch kündigen ;-)

Die Sonderregelungen für Betriebsratsmitglieder laut BetrVG gelten, wenn der Arbeitgeber kündigen will. (und das ist gut so!)

F
Fayence

08.07.2006 um 20:11 Uhr

"ist auch die Kündigungsmöglichkeit der Person, die im Betriebsrat ist bzw. die den Betriebsrat mit gegründet hat, in ihrer Möglichkeits selbst(!) zu kündigen, eingeschränkt? "

Nein

"Anders ausgedrückt: Darf ein Betriebrsatsmitglied kurz nach der Gründung des Betriebsrates selbst kündigen?"

Ja

"Für Hinweise auf Paragraphen bin ich dankbar!"

Es gibt keinen § der die Eigenkündigung eines BR-Mitgliedes verbietet! Die gesetzl. Kündigungsregelungen findest Du im BGB § 620ff.

Alle Unklarheiten beseitigt?

W
Werner

10.07.2006 um 08:23 Uhr

Hallo Werner, wäre nett, wenn Du deinen Nick ändern würdest.

B
betriebsrat2019

10.10.2019 um 10:06 Uhr

Hallo liebe Betriebsratkolleginnen/EN, ich bin die 1 Periode im Betriebsrat unserer Firma. Da ich sehr unzufrieden mit der Betriebsratsarbeit in unserem Betrieb bin, da ich nichts für die Kolleginnen/En tun kann, da von unserem Vorstand alles abgeblockt wird und wir sogenannten JUNGEN als doof hingestellt werden und keine Chance haben, etwas anzubringen. Ich wusste, als ich mich aufstellen lies, das der Betriebsrat kein Zuckerschlecken ist und ich eigentlich für die Belegschaft eine gute Anlaufstelle sein wollte, sowie auch helfen. Das Resultat ist, man wird von den sogenannten ALTEN HASEN ausgebremst und damit komme ich nicht klar. Ein Gespräch bringt auch nichts, also bleibt für mich nur die Kündigung. Ich bin über 25 Jahre im Betrieb und wollte gerne wissen, wie lange die Kündigungsfrist beim Betriebsrat ist.

Ich danke Euch recht herzlich und warte auf Eure Antwort

W
wdliss

10.10.2019 um 10:30 Uhr

Für dein Betriebsratsamt gibt es keine Kündigungsfrist. Du kannst dein Mandat jederzeit niederlegen (eine mündliche Erklärung reicht hier). Wichtig: Sobald du dich erklärt hast ist das Mandat auch weg - da gibt es kein zurück. Erst bei der nächsten Wahl kannst du dann zurück in den BR.

M
Mutter12345

11.03.2021 um 16:04 Uhr

Wenn ich als br Mitglied mein Amt niederlegen, bzw. Kündige. Danach aufgrund verminderter br Mitglieder der br aufgelöst werden muss bzw. Neuwahlen anstehen, habe ich eine Frist einzuhalten oder darf ich mich neu zur Wahl aufstellen lassen?

K
Kjarrigan

11.03.2021 um 16:14 Uhr

Wenn du nur aus dem BR austritts (dafür gibt es keine Frist, dass kann man mit sofortiger Wirkung aussprechen), aber weiter AN bleibst und es dann zu Neuwahlen kommt - kannst du sofort wieder kandidieren.

Wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigst und als AN aus dem Betrieb ausscheidest und später wieder eingestellt wirst und es dann zu Neuwahlen eines BR kommt . kann es darauf ankommen wie lange du nicht mehr AN im Betrieb warst, ob du "schon wieder" wählbar bist

A
Andrar

12.03.2021 um 13:22 Uhr

Wenn Du aus dem BR Austrittst und deshalb tatsächlich neu gewählt werden müsste, so bleibt der bestehende ja im Amt bis neu gewählt wurde. Wenn es dann Listenwahl geben sollte, ist die Frage ob Du mit einer Liste an den Start gehen kannst die dann auch etwas bewirken kann. Was aber auf jeden Fall notwendig sein wird- wer neu und ohne BR Erfahrung ist und auch keine Erfahrung im Umgang mit dem AG hat, schätzt manche Dinge falsch ein.

Auf der anderen Seite, wenn der BR wie in manchen Betrieben zu sehr Arbeitgeber nah ist, ist es vielleicht notwendig ihn in die Wüste zu schicken. Fest steht- wenn Du erstmal ausgetreten bist hast Du keine Möglichkeit mehr an Information zu kommen und Einfluss zu nehmen. Besser wäre es drin zu bleiben und sich anzusehen wie der Betrieb funktioniert, denn das wirst Du brauchen wenn Du selber mal als BR-Mitglied wirklich Handlungsfähigkeit bekommst. Austreten kannst Du immer noch.

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