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Gründe für eine Ablehnung - aus welchen Gründen kann der Arbeitgeber eine Betriebsratsschulung ablehnen, die alle Kriterien beinhaltet?

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, aus welchen Gründen kann der Arbeitgeber eine Betriebsratsschulung ablehnen, die alle Kriterien beinhaltet, aber wohl zu teuer ist.

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Community-Antworten (9)

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Z.Ickig

06.07.2006 um 20:17 Uhr

Der Verweis auf eine terminlich verfügbare, inhaltlich gleichwertige, aber deutlich günstigere Schulung könnte ausreichen. Ich glaube kaum, dass ein BR sich in dieser Konstellation per Gerichtsbeschluß die Teilnahme am teureren Seminar erstreiten könnte. Ich kann mich aber irren..., zuweilen treffen Gerichte die seltsamsten Entscheidungen, z.B. diese hier:

"Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. (SG Hildesheim - S 11 U 172/96)"

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Fayence

06.07.2006 um 20:28 Uhr

Z.Ickig,

der Verweis auf eine terminlich verfügbare, inhaltlich gleichwertige, aber deutlich günstigere Schulung dürfte m.E. nicht ausreichend sein! Wie in den vergangenen Tagen häufiger diskutiert, spielt auch die "Gesinnung" des Seminar-Anbieters eine nicht unwesentliche Rolle!

Und das Urteil ist zwar amüsant, trägt aber eher wenig zur Klärung der Frage bei! :-)

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Z.Ickig

06.07.2006 um 20:51 Uhr

Aha....., ja.., ich erinnere mich dumpf! Ich kannmir aber kaum vorstellen, dass ein Arbeitsgericht den AG zur Finanzierung teurerer Gewerkschafts-Seminare verdonnert, bloß weil da die ideologische Rundum-Gehirnwäsche mit Klassenkampf-Schleudergang inclusive ist!

Und weil ich genau weiß, dass es für diese Gotteslästerung Prügel geben wird: ich selbst war auf 5 verschiedenen Seminaren. Davon waren 2 bei ver.di, eins bei der IG Metall und 2 bei neutralen Veranstaltern. Zumindest nach meinen dort gemachten Erfahrungen ist den neutralen Anbietern der Vorzug einzuräumen. Möglicherweise spielt aber in diesem Zusammenhang auch eine eventuell bestehende Tarifbindung des Arbeitgebers eine Rolle, wer vermag das schon zu sagen?

Genaueres erfährt man aber wohl erst dann, wenn man es auf den Punkt bringt und den vermeintlichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen versucht.

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Fayence

06.07.2006 um 21:03 Uhr

Z.Ickig

Du scheinst Dich momentan recht wenig mit AN-freundlicher "Literatur" zu beschäftigen! ;-)

Vielleich hast Du ja einen Däubler, 10. Aufl. (RN 60) griffbereit liegen. Alternativ könnte ich Dir schon einmal folgendes Zitat anbieten:

"Bei mehreren qualitativ gleichwertigen Veranstaltungen ist der BR im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes nach pflichtgemäßem Ermessen nicht verpflichtet, das Angebot auszuwählen, das für den AG die geringeren Kosten verursacht ( BAG 28.6.95)"

Oder meinst Du, die Kosten für "Marias" Schulung würden die Grenzen des Zumutbaren überschreiten?

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Z.Ickig

07.07.2006 um 21:13 Uhr

Hier zwei Entscheidungen, die anderes sagen:

  1. Der Arbeitgeber hat nicht die höheren Kosten für eine zentrale Schulung an einem entfernten Ort zu tragen, wenn er substanziiert vortragen kann, dass die Gelegenheit bestanden hätte, gleichwertige ortsnähere Schulungen zu besuchen (BAG 1 ABR 40/74, 29.04.75)

  2. Nach BAG 1 ABR 109/74 vom 24.08.76 soll dann, wenn der Besuch einer vergleichbaren örtlichen Schulung möglich war, geprüft werden, ob dem BR wenigstens die Kosten der örtlichen Veranstaltung zu erstatten sind.

Die von Dir in Bezug genommene Entscheidung ist sicher auch interessant. Ich habe leider keinen Däubler, und das Aktenzeichen ist unvollständig. Ich würde mir das gerne mal "ergoogeln", weil ich sie gerne lesen möchte und bitte daher freundlichst um Nachlieferung ;-)

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Fayence

07.07.2006 um 21:55 Uhr

@ Z.Ickig

"Mein Urteil" ist frischer! ;-)) Hier das AZ: 7 ABR 55/94

Dieser Artikel aus AiB 2006 Heft 5, 284 - 287 scheint ganz interessant zu sein:

"Betriebsratsschulungen - Jetzt für das nötige Know-how sorgen!" von Dr. Gabriele Peter

In einem in erster Linie an Betriebsräte adressierten Beitrag gibt die Autorin nachvollziehbar praktische Hinweise und Beispiele zur Schulungsteilnahme von Betriebsräten auf dem Boden der BAG-Rechtsprechung.

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MG

07.07.2006 um 22:38 Uhr

hallo, habt ihr auch irgendwas, wo festgelegt wird, dass die Inhalte der Seminare von Instituten nicht der notwendigen Betriebsarbeit entsprechen?

Ich ärgere mich immer noch damit rum, dass mir bestimmte Veranstalter vorgegeben werden, mir jetzt vorgeworfen wird, dass ich mit dem Ort persönliche Interessen vertrete und nicht die Interessen der Mitarbeiter.

Bitte, seit wann entsprechen nur die Seminare von Gewerkschaften den Inhalten der Betriebsratarbeit???

Danke für die Urteile - ich werde sie sicherlich nutzen können.

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yansa

13.07.2006 um 23:38 Uhr

Hallo Zusammen Alles mächtig interessant hier für mich als BR-Neuling, auch ich habe das Problem, das mich meine BR-Kollegen ins rechte Lager rekrutieren wollen, nun möchte ich mir aber meine eigene Gedanken machen können, ohne in der IG XXX eintreten zu müssen, meine Frage, ist es durchfürbar? wie kann ich die Fortbildung (Grundseminar) durchsetzen? Einfach zum AG hingehen, "ich möchte dann und dann den Kurs xy besuchen, bezahl das mal eben"
Für Antworten bedanke ich mich....

Gruss yansa

M
MG

14.07.2006 um 01:16 Uhr

hallo yansa

alsoooooooooooooooooooooooooo

  1. suchste dir ein Seminar das den Inhalten des BR entspricht
  • bei mir wird jedes abgelehnt, das nicht von der Gewerkschaft ist und Kommunikation und Vertrauensvolle Zusammenarbeit beinhaltet - also bleiben nur die von der Gewerkschaft.
  1. dann stellst du den Antrag im Betriebsrat
  • mit Glück musste nicht viel begründen, warum da und dort und wann und warum nicht bei der Gewerkschaft (geht eigentlich niemanden etwas an).
  1. dann wird das abgestimmt
  • bei Zustimmung geht der Antrag von BRV zum AG, der den dann genehmigt oder eben wegen Kostengründen absagt.
  • bei Ablehnung kommt es drauf an, wie mutig du bist. weil eigentlicht reicht die Kostenzusage dem Veranstalter, die bekommst du dann beim AG

aber frag nicht, was dann los ist.

ich hatte mich zu diesem Schritt nicht getraut und dennoch wurde es mir unterstellt und daraus folgten weitere sehr unangenehme Ereignisse. Bishin, dass einer Zurücktritt und jetzt neu gewählt werden muss.

also wenn du viel Kraft und Energie hast - dann übergehe die Abstimmung deines BR -

mein Lösungsstrategie ist, dass ich immer wieder das beantrage, was auf der Grundlage des BR ist und was mir auch sinnvoll erscheint. Je mehr Ablehnungen, desto besser :-)

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