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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückgruppierung

N
neci
Jul 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hätte mal wieder eine Frage. Und zwar handelt es sich um Kollegen, die bei ERA-Einführung einen Arbeitsplatz mit der Entgeltgruppe 4b hatten. Im Laufe der Jahre aber wurden die Kollegen nicht mehr an diesen mit 4b bewerteten Arbeitsplätzen eingesetzt, d.h. sie machen jetzt schon ein paar Jahre eine Tätigkeit, die der Entgeltgruppe 3b entsprechen. Nun meine Frage : Unser AG ist der Meinung, die Kollegen am Jahresende in die 3b zu nehmen, was aus meiner Sicht auch irgendwie gerechtfertigt ist, das die Kollegen ja auch nur diese Tätigkeit verrichten. Aber unser AG möchte dies mit einer Änderungskündigung machen. Das halte ich für problematisch. Gibt es für so einen Fall keine andere Möglichkeit, um die Kollegen zurückzugruppieren ? Ich weiß nicht, vielleicht bin ich ja auf nen ganz falschen Weg. Was ist Eure Meinung dazu?

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Community-Antworten (4)

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Matze

27.07.2018 um 14:03 Uhr

Die Kolleginnen und Kollegen sind sicher (vertraglich notiert) für Tätigkeiten mit Entgeltgruppe 4b eingestellt bzw. beschäftigt worden. Eine Rückgruppierung auf 3b wäre m.E. vertragsfremd und rechtlich angreifbar. Ob das mit der Änderungskündigung rechtens ist, solltet Ihr prüfen lassen (z.B. in der Rechtsberatung Eurer Gewerkschaft).

N
neci

27.07.2018 um 15:00 Uhr

Hallo danke für Antwort, die Kollegen waren zur ERA Einführung an einem Arbeitsplatz beschäftigt, der in die Entgeltgruppe 4b eingestuft wurde, nicht neu eingestellt, also ist auch in keinem Arbeitsvertrag dieses schriftlich festgehalten. Ich kenne das von vor der ERA, das, wenn eine höherwertige bzw. niederwertige Tätigkeit ausgeübt hat, dementsprechend hoch oder runtergestuft wurde, ich glaube, man musste ein viertel Jahr die dementsprechende Tätigkeit gemacht haben, bevor die Einstufung vorgenommen wurde. Ist sowas in der ERA nicht auch vorgesehen ?

R
Romilly

27.07.2018 um 19:44 Uhr

Hallo neci,

diese Dreimonatslisten kenne ich auch noch. Aber seit Einführung ERA gibt es die nicht mehr. Und das ist auch gut so.

In ihren Arbeitsverträgen ist eine Entgeltstufe geregelt. Für diese “alte“ Einstufung gibt es eine Entsprechung in ERA.

Du schreibst, daß Du die Herunterstufung als gerechtfertigt empfindest. Sehen das die betroffenen Kollegen auch so?

Der Arbeitgeber setzt die Kollegen auf Arbeitsplätzen ein, die eine niedrigere Eingruppierung haben. Das ist seine Entscheidung. Also zahlt er.

Sprecht mit dem AG über Qualifizierungsmaßnahmen, prüft die Eingruppierung der 3b-Stelle. Gibt es unter den Betroffenen Schwerbehinderte, MA, die älter als 54 sind? Dann gibt es Anspruch auf Lohnsicherung.

B
BRHamburg

29.07.2018 um 09:12 Uhr

Wenn ihr nach ERA bezahlt werdet, gibt es in dem TV sicher auch eine Regelung wie in diesem Fall um zugehen ist. Bei unserem HTV geht eine Abgruppierung nur mit dem Einverständnis des Mitarbeiters oder über eine Änderungskündigung. Ich vermute das es bei euch ähnlich sein wird. Ansonsten fragt bei der Gewerkschaft nach. Und ob du persönlich die Massnahme des AG für gerechtfertigt hältst, ist ohne Bedeutung. Ihr habt einen TV an den sich alle Beteiligten zuhalten haben.

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