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Eingruppierung-Mitteilung durch AG, Widerspruchfrist?

M
MasterPit
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mein AG und ich streiten über meine Eingruppierung. Es geht formal um das "einschlägige Studium", das verlangt wird, in der EGO TVÖD-VKA aber für meine Tätigkeit nicht genannt wurde. Nun hat der AG mir schriftlich mitgeteilt, dass er mich in EG X eingruppiert. Wie lange habe ich Zeit für einen formellen Widerspruch? Oder ist der, wenn ich eine Klage anstrebe (was ich ggf. tun werde nachdem ich bei Verdi war), nicht fristgebunden? Danke schonmal, M.

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Community-Antworten (2)

B
BRHamburg

28.07.2018 um 09:56 Uhr

Es wird mit Sicherheit eine Frist geben. Wie lang die ist kann dir die Gewerkschaft sagen. Hier gibt es leider keine allein gültige Regel.

M
MasterPit

10.08.2018 um 10:32 Uhr

Falls es Euch interessiert: es gibt keine. Die Frist ist durch die Beantragung der Höhergruppierung gesetzt. Das ist zumindest der Stand in TVÖD-VKA. :) Schönes WE!

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