Formulierung eines Beschlußes zur Beauftragung eines RA - wer kann helfen?
Hallo zusammen, wer kann mir helfen, wie muß ein Beschluß aussehen wenn es darum geht einen Rechtsanwalt für die Interessen des BR zubeauftragen ? Was ist zu beachten (schrftL.) was muß der Beschluß enthalten ? und wann muß der BR die GL über den Beschluß informieren ? Kann ich irgendwo was nachlesen?
DANKE EUCH Stecker
Community-Antworten (1)
06.07.2006 um 20:51 Uhr
Da es für einen BR unterschiedliche Veranlassungen geben kann, einen RA zu beauftragen, kann die Frage nicht konkret beantwortet werden.
Mehr Erläuterungen dazu findet Ihr in einer Kommentierung zu § 40 BetrVG ( z.B. Fitting, RN 60ff, Däubler RN 22ff) oder Du konkretisierst Deine Frage noch ein wenig! Wieso, weshalb, warum soll ein RA beauftragt werden?
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