GESAMTBETRIEBSRATSVORSITZENDE - WAHL?
WIR SIND EIN BETRIEB MIT DREI STANDORTEN. FRAGE: WIE WIR DER VORSITZENDE DES GESAMTBETRIEBSRATES GEWÄHLT, ODER RICHTET ES SICH NACH DER ZAHL DER WAHLBERECHTIGTEN ARBEITNEHMER DES GRÖßTEN STANDORTES
Community-Antworten (1)
06.07.2006 um 16:25 Uhr
Du brauchst nicht so zu SCHREIEN, wir sind nicht schwersichtig ;-)
§51 BetrVG regelt die Geschäftsführung des GBR. In (2) steht, wer einlädt und wer leitet.
In (1) steht, dass §26 entsprechend gilt, und dort steht: "Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter."
Die Abstimmung erfolgt nach Stimmengewicht gem. § 47 BetrVG (7).
Grüße Saluk
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