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Kann oder muss der Gesamtbetriebsratsvorsitzende freigestellt werden ?

T
thmVog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ersteinmal vielen Dank für die vielen nützlichen Hinweise der letzten Tage !!

Heute hätte ich folgende Frage: Kann oder muss der Gesamtbetriebsratsvorsitzende freigestellt werden ?

MfG Thomas

2.88903

Community-Antworten (3)

M
mona

02.03.2006 um 09:59 Uhr

Guten Morgen, Thomas, unter § 38 Abs. 1 BetrVG findest Du die Freistellungsberechtigungen der BR-Mitglieder. Es kommt nämlich auf die Beschäftigtenzahl eines Betriebes an. Also schönen Tag noch und pfia Di. Mona

W
Werner

02.03.2006 um 10:02 Uhr

Hallo Thomas, nein, der GBRV ist nicht frei zu stellen.

F
Fayence

02.03.2006 um 10:35 Uhr

Hallo Thomas, ein Mitglied des Gesamtbetriebsrates kann freigestellt werden. Es gilt nicht §38 Abs.1 (Mindesfreistellungen). Über den §37 Abs.2 kann der GesBR die Freistellung eines oder mehrerer Mitglieder beanspruchen, wenn dies zur ordnungsgemässen Wahrnehmung der Aufgabenstellung erforderlich ist. Diesbezügliche frw. Vereinbarungen zwischen AG und GesBR sind zulässig. Siehe Fitting, 22. Aufl. §51 RN 44

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