Kann oder muss der Gesamtbetriebsratsvorsitzende freigestellt werden ?
Hallo zusammen,
ersteinmal vielen Dank für die vielen nützlichen Hinweise der letzten Tage !!
Heute hätte ich folgende Frage: Kann oder muss der Gesamtbetriebsratsvorsitzende freigestellt werden ?
MfG Thomas
Community-Antworten (3)
02.03.2006 um 09:59 Uhr
Guten Morgen, Thomas, unter § 38 Abs. 1 BetrVG findest Du die Freistellungsberechtigungen der BR-Mitglieder. Es kommt nämlich auf die Beschäftigtenzahl eines Betriebes an. Also schönen Tag noch und pfia Di. Mona
02.03.2006 um 10:02 Uhr
Hallo Thomas, nein, der GBRV ist nicht frei zu stellen.
02.03.2006 um 10:35 Uhr
Hallo Thomas, ein Mitglied des Gesamtbetriebsrates kann freigestellt werden. Es gilt nicht §38 Abs.1 (Mindesfreistellungen). Über den §37 Abs.2 kann der GesBR die Freistellung eines oder mehrerer Mitglieder beanspruchen, wenn dies zur ordnungsgemässen Wahrnehmung der Aufgabenstellung erforderlich ist. Diesbezügliche frw. Vereinbarungen zwischen AG und GesBR sind zulässig. Siehe Fitting, 22. Aufl. §51 RN 44
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