Hallo,

wir sind ein Unternehmen mit 3 Niederlassungen. In unserer NL musste per Gerichtsbeschluss neu gewählt werden und unser Gesamtbetriebsrat musste sich neu konstituieren. (Neu konstituieren deshalb, weil der ehemalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende nicht mehr von unserer NL in den GBR entsandt wird). Unsere NL entsendet zwei Mitglieder in den GBR, die anderen NL, weil sie halt kleiner sind, jeweils 1 Mitglied, so dass der GBR aus insgesamt 4 Mitgliedern besteht. Mein Kollege und ich sind als absolute Frischlinge nunmehr in den GBR entsandt worden, die beiden aus den anderen NL sind schon "Alte Hasen". Wir als Neulinge möchten nicht den Vorsitz übernehmen, sondern hatten eigentlich gehofft, dass die "alten Hasen" sich hierfür zur Verfügung stellen und wir sozusagen noch lernen können. Doch die haben absolut keinen Bock drauf, so dass es zwar einen GBR gibt, der aber keinen Vorsitzenden hat. Da wir ja eh nur zu viert sind, haben wir jetzt eigentlich beschlossen, dass man dann alles gemeinsam angeht. Ich weiß, dies ist so eigentlich nicht richtig, aber da ich in dieser Hinsicht auch gar keine Erfahrung habe, möchte ich nicht unbedingt nach vorne gehen. Leider findet man zu dieser Problematik absolut nichts im Netz (oder vllt. auch nur ich nicht ;-). Da es Themen gibt, die von der GF vorgegeben sind und abgearbeitet werden müssen, haben wir jetzt diese Aufgaben per Beschluss im Protokoll aufgeteilt, so dass jeder ein Thema hat, um dass er sich zu kümmern hat. Die Frage ist halt, ob das so dann auch rechtlich so in Ordnung ist.