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Vorgaben für Abmahnung?

M
Miffi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, weiß jemand, ob es irgendwo Vordrucke oder Vorgaben gibt für die Abmahnung der GL? Vielen Dank!

2.17206

Community-Antworten (6)

R
Rollie

06.07.2006 um 15:30 Uhr

Wieso braucht man dazu Vordrucke ? In 1.000-er Auflage ? :-)

Geh mal hier im Forum suchen, ich meine, da solltest Du Formulierungshilfen finden, Kölner hatte, meine ich, die Tage mal sowas formuliert.

M
Miffi

06.07.2006 um 15:32 Uhr

Rollie :-) es gibt doch in Deutschland für alles Formulare ;-)

D
DerOlli

06.07.2006 um 15:35 Uhr

Schau mal so hatte unser RA das mal für uns vorformuliert. Vieleicht hilfts ja ein bischen

"betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung":   "Der BR stellt fest, dass die Betriebsleitung zu unserem Bedauern die Arbeit des BR nachhaltig gestört hat, indem das BR-Mitglied ... trotz Absprache vom ... zwischen ... daran gehindert wurde, das Protokoll der BR-Sitzung vom ... im BR-Büro zu schreiben. Der BR kann und muss intern seine Arbeitsaufgaben verteilen und jedes (!) BR-Mitglied kann im Rahmen seiner BR-Mitgliedschaft BR-Tätigkeiten übernehmen. Es ist lediglich erforderlich, dass das Mitglied sich bei seinem Vorgesetzten (möglichst frühzeitig) für BR-Tätigkeit abmeldet und danach wieder anmeldet und ansonsten die Dauer seiner Abwesenheit von der Arbeit mitteilt. Wenn das BR-Mitglied hieran gehindert wird, stellt dies eine nach ƒ 78 BetrVG (und auch § 119 BetrVG) unzulässige schwerwiegende Störung der BR-Arbeit dar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Wiederholungsfall aus grundsätzlichen Erwägungen der BR ein Ordnungsgeldverfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG einleiten muss. Die Kosten eines solchen Beschlussverfahrens trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Diese betriebsverfassunsgrechtliche Abmahnung bitten wir zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten sehr ernst zu nehmen."  

Viel Glück! ;-)

R
Rollie

06.07.2006 um 15:37 Uhr

Miffi, am Besten einen, wo man nur noch ankreuzen muß :-)

M
Miffi

06.07.2006 um 15:41 Uhr

@DerOlli vielen Dank, das klingt richtig gut... Ihr habt einen Anwalt??? :-O wahnsinn!!!

@Rolli, das wär natürlich das allerbeste... obendrüber Abmahnung, dann nur noch die §§ ankreuzen und fäddisch is die Kiste ;-)

D
DerOlli

06.07.2006 um 15:49 Uhr

@ Miffi

"Wir haben einen Anwalt" klingt vieleicht ein bischen dolle Aufregend, heist aber nur in schwierigen Sachlagen (die man beim Kräftemessen anfangs mit dem AG öfter hat) können wir da jemanden Fragen. (Wenn er Zeit hat) ;-)

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