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Ist "Mantelausziehzeit" zulässig?

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Matze
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Arbeitszeit wird elektronisch erfasst. Von der Anwensenheitszeit werden entsprechend der Arbeitsdauer Pausenzeit sowie zusätzlich 10 Minuten "Mantelausziehzeit" abgezogen. Rechtliche Handhabe hierzu habe ich nicht gefunden. Wer kann Infos über die Rechtmäßigkeit einer "Mantelausziehzeit" geben?

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Community-Antworten (9)

H
Heinz

06.07.2006 um 14:55 Uhr

wer braucht denn 10 Minuten um sich einen Mantel auszuziehen??? 1. kenne ich da keine rechtliche Begründung für und 2. ist die Zeit zu lang, es sei denn, es handelt sich um eine Zwangsjacke, da kanns sogar auch schon mal länger dauern!

D
DerOlli

06.07.2006 um 15:02 Uhr

Schau mal §87 Abs. 1 & 2 BetrVG.

;-) Über die Zwangsjacke hab ich gut gelacht!

R
Rollie

06.07.2006 um 15:20 Uhr

Schließt das die Hosenrunterziehzeiten für die menschlichen Bedürfnisse mit ein ?

S
Spartacus

06.07.2006 um 16:39 Uhr

gilt das auch im sommer, wenn keiner mäntel trägt. wie schon gesagt MB nach § 87BetrVg

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Mona-Lisa

06.07.2006 um 19:45 Uhr

@Matze, das ganze nennt sich bei uns "Wegezeit". Pro Stempelung werden 2.5 Min. berechnet, und wurde unter anderem was Gleitzeit betrifft, in einer BV festgeschrieben.
Hintergrund: Anlass dafür u.a. war, dass Mitarbeiter z.B. am Terminal anstempelten, anschliessend sich mit Pausenbrot und Blöd-Zeitung am Kiosk (im Hause) eindeckten, und somit erst etliche Minuten nach dem Einstempeln am Arbeitsplatz erschienen. "Mantelausziehen" inbegriffen! Der AG war beim besten Willen nicht davon zu überzeugen, dass man das doch nicht so eng sehen dürfte.......

S
s.f.h.

06.07.2006 um 20:10 Uhr

Hallo Mona-Lisa

Warum sollte der ArbGeb. das nicht so eng sehen? Wenn du pro Tag fünf Minuten für den Kantinengang rechnest kommt da bei 230 Tagen im Jahr die Kleinigkeit von mehr als zwei Arbeitstagen zusammen. Da könnten dann ja die Kollegen, die ihre Brote und die Zeitung von Zuhause mitbringen, zum Ausgleich zwei Tage Sonderurlaub beantragen.

Es gibt Firmen, da wird über so etwas gar nicht verhandelt. Wer meint dieses Recht zu besitzen, kann sich über die Rechtmäßigkeit der überreichten Abmahnung Gedanken machen.

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Mona-Lisa

06.07.2006 um 20:25 Uhr

@s.f.h., ich widerspreche Dir in keinster Weise! Hab nur den Smily hinter dem letzten Satz vergessen! Der AG wollte zu Verhandlungsbeginn pro Stempelung 5 Min. berechnen. Dagegen protestierten nun wiederum die MA, die ihren Arbeitsplatz relativ nahe am Terminal haben. Dieser Mittelwert von 2,5 Min. ist meiner Meinung nach ein fairer Kompromiss.

S
s.f.h.

07.07.2006 um 01:22 Uhr

@Mona-Lisa

Ist aber nach wie vor ein spannendes Thema, zweifelsohne. Es wäre sicher auch interessant mal durchzuspielen, welche Tätigkeiten im Einzelnen nach dem Anstempeln bis zum Arbeitsbeginn noch Privatangelegenheiten sind.

Auch das Mantelaufhängen ist durchaus nicht lächerlich. Im Büro mag das vernachlässigbar sein. Aber was ist mit dem Malocher, der nicht direkt zu seinem Arbeitsplatz gehen kann, sondern einen drei Minuten Umweg an seinem Spind vorbei in Kauf nehmen muss?

Was man so hört, haben immer mehr ArbGeb die morgendliche Routine auf ihrer Rationalisierungswunschliste. Das Thema bleibt also spannend.

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Fayence

07.07.2006 um 13:52 Uhr

Hallo Zusammen,

der Blick in´s BGB hilft m.E. weiter!

§ 611- Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 612 - Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Bedeutet letztendlich, dass der Arbeitgeber nur die Arbeitszeit bezahlen muss, in denen arbeitsvertraglich vereinbarte Leistungen durch den AN erbracht werden (Pausen etc. mal aussen vor).

Angewandt auf die Ausgangsfrage, müsste also geklärt werden, ob sich der AG mit diesem Zeitabzug der Bezahlung einer erbrachten Arbeitsleistung unzulässigerweise entzieht! Was wiederum bedingt, dass die geschuldete Arbeitsleistung ab Beginn Zeiterfassung erbracht wird, usw..

Vor Gericht würde das End vom Lied wahrscheinlich ein Vergleich sein. Ein 10minütiger Zeitabzug erscheint mir zwar hoch, kann aber durch die örtlichen Gegebenheiten auch o.k. sein.

So ist zumindest meine Einschätzung dazu!

@ Matze

Habt Ihr einen Betriebsrat? Dieser könnte/sollte Eure Regelung einmal rechtlich überprüfen lassen.

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