Bei unserer letzten BR-Wahl war unter anderem die Lebensgefährtin des Geschäftsführers mit zur Wahl aufgestellt. Ist dies zulässig gewesen?
Die Lebensgefährtin wohnt mit dem Geschäftsführer in einem Haushalt.
Unser BR-Vorsitzender hatte sich vor der Wahl darüber informiert ob es zulässig ist. Angeblich soll es zulässig sein, allerdings lese ich aus dem BetrVG § 5 Absatz 5 etwas anderes. Laut der Information des BR-Vorsitzenden ist mit dem Lebensgefährten der Lebensgefährte einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gemeint.
Nun bin ich mal auf Eure Meinung gespannt.