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Unterschiedliche Löhne bei gleicher Arbeit - Hat der Betriebsrat Möglichkeiten hier Abhilfe zu schaffen?

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Matze
Jan 2018 bearbeitet

Mein Betrieb hat einen Kleinbetrieb mit den Mitarbeitern übernommen. Bei Neueinstellungen werden bei gleicher Qualifikation und gleichen Arbeitsbedingungen höhere Löhne vereinbart, als die alten Mitarbeiter bereits über Jahre erhalten. Der betriebl. Frieden scheint gefährdet. Hat der Betriebsrat Möglichkeiten hier Abhilfe zu schaffen?

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Community-Antworten (7)

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Rollie

06.07.2006 um 15:23 Uhr

Der betriebsliche Frieden kann ja nur gefährdet sein, wenn man damit hausieren geht.

Seit ihr als BR für den Kleinbetrieb zuständig ?

Gibt es Tarifverträge ? Ergibt sich der Höhere Lohn durch Außertarifliche Zulagen ?

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Lotte

06.07.2006 um 15:42 Uhr

Hallo Matze, der BR hat kein MBR bei Vergütung, falls es unterschiedliche TV gibt oder die Vergütung im AV festgelegt ist, ist die unterschiedliche Bezahlung m.E. rechtens

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Rollie

06.07.2006 um 17:06 Uhr

Lotte

"der BR hat kein MBR bei Vergütung"

Was ist aber mit der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften (TV?) etc. ?

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Z.Ickig

06.07.2006 um 20:26 Uhr

Lohn- bzw. Gehaltsansprüche werden nciht per Gesetz geregelt, daher fällt der Teil des Einwandes schon mal weg. Andere "Vorschriften" zur Vergütungshöhe gibt es ebenfalls nicht, also bliebe nur die Möglichkeit eines Verstoßes gegen einen anzuwendenen Tarifvertrag. Hierzu müßte man aber wissen, ob in allen Fällen eine beiderseitige Tarifbindung gegeben ist, denn das ist zwingende Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs. Aber selbst wenn das so ist, kann der BR nicht viel mehr tun als den Arbeitgeber mit erhobenem Zeigefinger auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Gerichtlich kann er jedenfalls nichts unternehmen, denn er ist nicht klagebefugt. Das wäre nur der einzelne, betroffene Arbeitnehmer.

M
Matze

06.07.2006 um 22:48 Uhr

An Rolli, Lotte, Z.Ickig,

Liege Kolleginnen und Kollegen,

erstmal vielen Dank für Eure Reaktionen, die sehr hilfreich sind. Tatsächlich haben wir den Betriebsrat (Betrieb mit 50 MitarbeiterInnen) neu gegründet und sind noch ziemlich "grün hinter den Ohren".

M
Mäggi

25.07.2006 um 13:13 Uhr

Hallo, Mitbestimmungsrecht besteht §87 Abs 1. Nr. 10 Lies bitte Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts. Betriebliche Lohngestaltung. Dann kommt noch der §75 . Gleichbehandlungsgebot Randnummer 24.

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Kölner

25.07.2006 um 23:55 Uhr

@Mäggi Da sehe ich in diesem Fall aber für den § 87 BetrVG ziemlich schwarz!

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