Erstellt am 06.07.2006 um 10:26 Uhr von Rollie
Ich kann nicht erkennen, das ein "Recht" besteht, Kopien des Protokolls zu fertigen.
Ich erkenne nur ein Recht auf Einsichtnahme.
"Aus diesem Recht ergibt sich jedoch keine Verpflichtung des BR, dem einzelnen BR-Mitglied die Herstellung von Kopien zu gestatten" BAG, DB 82, 2578
Erstellt am 06.07.2006 um 10:32 Uhr von Ramses II
Aber wehe der AG gestattet dem BR nicht, Kopien der Bruttolohnlisten anzufertigen. Dann ist das Geschrei groß...
Erstellt am 06.07.2006 um 10:43 Uhr von Werner
@RamsesII,
welcher AG tut Das denn????????????????????
Erstellt am 06.07.2006 um 11:30 Uhr von Fayence
"Ich habe aber die Befürchtung, dass die Inhalte der Protokolle nicht BR-Intern bleiben. Ausserdem hat der betroffene Kollege kein Einzel- sondern ein Gemeinschaftsbüro mit Publikumsverkehr."
Ist bei Euch dann üblich, dass KollegInnen oder auch Besucher einfach so jeden Ordner einsehen können?
Oder hat dieser der Kollege keinen Schreibtisch mit einem abschliessbaren Fach?
Erstellt am 06.07.2006 um 11:40 Uhr von Uwe S.
Der BR sollte sich eine Geschäftsordnung erarbeiten und in der kann geregelt werden ob es Kopien gibt oder nicht.Auch bei Erstellung von Kopien kann in der Geschäftsordnung regeln das diese nicht weitergegen werden dürfen.
Erstellt am 06.07.2006 um 11:41 Uhr von Monika
Wie siehts aus mit EDV? Wir haben für den gesamten BR ein gemeinsames Laufwerk auf dem Server, in dem u.a. die Protokolle abgelegt werden. Da kann dann jeder BR nachlesen, Ausdrucke sind so nicht nötig.
Erstellt am 06.07.2006 um 11:47 Uhr von paula
ich finde es immer wieder toll, wieviel mißtrauen in den gremien herrscht. wenn der besagte kollege interna weitergeben möchte wird es nicht am protokoll scheitern.....
wenn ihr intern schon kein vertrauen habt wie wollt ihr denn dann vertrauensvoll mit dem AG zusammenarbeiten??