Erstellt am 05.07.2006 um 21:40 Uhr von spartakus
ich vermute die zusicherung war nur mündlich? hat die BG die umschulung veranlasst oder bezahlt? ich würde dort mal anrufen und den fall schildern. sollte der Ma eine schwerbehinderung haben,
bitte auch die schwerbehindertenvertretung und das integrationsamt einschalten.
was heißt nicht weiter beschäftigt? soll der ma gekündigt werden?
kündigungsgründe?