Erstellt am 05.07.2006 um 21:22 Uhr von Fayence
Kein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern Getränke zur Verfügung stellen, aber er darf dieses tun.
Kein Arbeitnehmer muss die vom Arbeitgeber gestellten Getränke auch zu sich nehmen.
Auch ist es egal, ob Du unter freiem Himmel arbeitest!
Erstellt am 05.07.2006 um 21:58 Uhr von spartacus
wenn du auf der baustelle arbeitest, guckst du hier
Arbeitsstättenverordnung (Anforderungen an Arbeitsstätten 5.2
Satz 1c.)
Erstellt am 05.07.2006 um 22:39 Uhr von spartacus
@ Fayence
Das mit den Getränken gilt, wenn ich das richtig lese, auch für andere Betriebe.
Schau mal "alte" ArbStättV § 29 und dazu ASR 29/1-4 (noch gültig bis August 2010)
Erstellt am 06.07.2006 um 10:54 Uhr von Fayence
@ spartacus
Steht nicht geschrieben, dass AN in erster Linie über Trinkwasser (alkoholfreie Getränke) in der Nähe des Arbeitsplatzes verfügen können müssen?
Und lässt sich daraus ableiten, dass z.B. Sprudel auf Kosten des AG´s gestellt werden muss?
Aber RA Felser hat sich der Hitze-Thematik unter Einbeziehung der Rechtsprechung gewidmet. Daher mein Lesetip:
http://www.felser.de/felser/download/hitzefrei_fuer_arbeitnehmer.pdf