Muss mir der Betrieb Getränke stellen - für AN die draußen arbeiten?
wenn ich draussen arbeite,muss mir der betrieb nicht getränke stellen?habe so was mal gehört
Community-Antworten (4)
05.07.2006 um 23:22 Uhr
Kein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern Getränke zur Verfügung stellen, aber er darf dieses tun. Kein Arbeitnehmer muss die vom Arbeitgeber gestellten Getränke auch zu sich nehmen.
Auch ist es egal, ob Du unter freiem Himmel arbeitest!
05.07.2006 um 23:58 Uhr
wenn du auf der baustelle arbeitest, guckst du hier Arbeitsstättenverordnung (Anforderungen an Arbeitsstätten 5.2 Satz 1c.)
06.07.2006 um 00:39 Uhr
@ Fayence
Das mit den Getränken gilt, wenn ich das richtig lese, auch für andere Betriebe. Schau mal "alte" ArbStättV § 29 und dazu ASR 29/1-4 (noch gültig bis August 2010)
06.07.2006 um 12:54 Uhr
@ spartacus
Steht nicht geschrieben, dass AN in erster Linie über Trinkwasser (alkoholfreie Getränke) in der Nähe des Arbeitsplatzes verfügen können müssen? Und lässt sich daraus ableiten, dass z.B. Sprudel auf Kosten des AG´s gestellt werden muss?
Aber RA Felser hat sich der Hitze-Thematik unter Einbeziehung der Rechtsprechung gewidmet. Daher mein Lesetip:
http://www.felser.de/felser/download/hitzefrei_fuer_arbeitnehmer.pdf
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