Hallo zusammen
bei uns im Betrieb haben wir folgende Situation :
Unsere Angestellten in den Büro´s bekommen schon jahrelang Getränke wie Wasser und Kaffee das ganze vom Arbeitgeber umsonst.
Bei den jetzigen Temperaturen haben wir als BR beim AG nachgefragt, ob es denn nicht möglich wäre, das auch die Belegschaft, die in den Fertigungshallen bei teilweise hohen Temperaturen körperlich hart arbeiten müssen, auch während der Sommermonate kostenloses Wasser erhalten kann. Wir haben dabei auch auf die ASR 3.5 verwiesen. Es kam zur Antwort, das es bei der ASR nur heißt, das der AG geeignete Getränke zur Verfügung stellen muss und sie das ja tun würden.
Wir haben Getränkeautomaten im Betrieb.
Gibt es im Zuge von §75 BetrVG einen Passus, auf den wir uns stützen können wie gleiches Recht für alle? Ich persönlich konnte nichts derartigen herauslesen.