Kostenlose Getränke
Hallo zusammen bei uns im Betrieb haben wir folgende Situation : Unsere Angestellten in den Büro´s bekommen schon jahrelang Getränke wie Wasser und Kaffee das ganze vom Arbeitgeber umsonst. Bei den jetzigen Temperaturen haben wir als BR beim AG nachgefragt, ob es denn nicht möglich wäre, das auch die Belegschaft, die in den Fertigungshallen bei teilweise hohen Temperaturen körperlich hart arbeiten müssen, auch während der Sommermonate kostenloses Wasser erhalten kann. Wir haben dabei auch auf die ASR 3.5 verwiesen. Es kam zur Antwort, das es bei der ASR nur heißt, das der AG geeignete Getränke zur Verfügung stellen muss und sie das ja tun würden. Wir haben Getränkeautomaten im Betrieb. Gibt es im Zuge von §75 BetrVG einen Passus, auf den wir uns stützen können wie gleiches Recht für alle? Ich persönlich konnte nichts derartigen herauslesen.
Community-Antworten (4)
01.08.2018 um 12:35 Uhr
Also Getränkeautomaten und Getränke zur Verfügung stellen sind zweierlei. Unter ersterem verstehe ich, dass Mitarbeiter die Getränke im Betrieb am Automaten kaufen können, während letztes bedeutet, dass die Getränke kostenlos vom Arbeitgeber gestellt werden.
Auf Gleichbehandlung könnt ihr euch nur berufen, wenn auch gleiche / ähnliche Bedingungen herrschen. Die Arbeitsstättenrichtlinie bezieht sich auf hohe Temperaturen am Arbeitsplatz. Sind die Fertigungsbereiche (aus welchem Grund auch immer) deutlich kühler als die Büros, so kann es durchaus gerechtfertigt sein, dort keine Getränke zur Verfügung zu stellen.
§75 BetrVG kann aus meiner Sicht nicht zur Anwendung gebracht werden.
01.08.2018 um 13:09 Uhr
Genau da liegt der Knackpunkt. Es steht nirgendwo geschrieben, das der AG es kostenlos zur Verfügung stellen muss, es gibt keine Vorschrift darüber und auch kein Gerichtsurteil oder ähnliches. Bei uns in den Hallen ist es bedeutend heißer als in den Büros, da diese teilweise Klimageräte oder zumindest Lüfter/Ventilatoren haben.
01.08.2018 um 17:13 Uhr
Getränke können aus dem Wasserhahn kommen....
01.08.2018 um 18:48 Uhr
Zur Verfügungstellen heisst doch kostenlos. Sonst stellt er nur die Möglichkeit zur Verfügung, Getränke zu erwerben.
Ihr könnt ja darauf hinweisen, dass wenn sich nichts tut, ihr mal das Gewerbeaufsichtsamt anfragt...
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