Mehrarbeit - wie oft darf Samstags gearbeitet werden darf und wie ist das gesetzlich geregelt?
Ich bin BR.Mitglied in der Fima Thyssen Krupp/ BMB Steering Innovation GmbH in Schönebeck. Wir arbeiten seit 3 Jahren jeden Samstag. Da wir einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden in der Woche haben ist der Samstag für uns Mehrarbeit und muss beantragt werden. Unser Chef sieht das aber ganz anders. Ich möchte gern wissen, wie oft Samstags gearbeitet werden darf und wie er gesetzlich geregelt ist.
Community-Antworten (6)
05.07.2006 um 19:13 Uhr
Was sagt Helga dazu?
05.07.2006 um 20:08 Uhr
K.Etzer, wäre nicht der freundliche Hinweis an walter angebrachter, was denn sein Chef dazu meinen könnte, wenn in einem öffentlichen Forum das Ross beim Namen genannt wird?
walter, wenn Du einmal durch die Beiträge schnöfst, wirst Du unschwer erkennen können, dass der AG seltenst namentlich genannt wird.
Desweiteren schließt eine 40 Stunden-Woche die Samstag Arbeit nicht aus und Mehrarbeit kann entsprechend nur über die 40 Stunden hinaus anfallen. Da solltest Du Dich noch einmal genauer äussern.
Was sagt denn Euer Arbeits- und/oder Tarifvertrag? Ist z.B. die 5 Tage Woche festgeschrieben?
05.07.2006 um 21:16 Uhr
@ Fayence, ich meine mich erinnern zu können, daß bei der 5 Tage Woche auch die Arbeitstage im Vertrag festgeschrieben sein müssen. (Also Mo - Fr). Ansonsten kann der AG jeden Samstag arbeiten lassen wie er lustig ist.
05.07.2006 um 21:18 Uhr
@ Gevatter
Der hohe Norden hat mit seinem Einwand Recht!
05.07.2006 um 21:19 Uhr
hehe
Gruß, Gevatter
06.07.2006 um 13:17 Uhr
Gilt denn ein Tarifvertrag? Dort iat ebenfalls geregelt worauf sich die 40- Stundenwoche bezieht.
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