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Muß der GF auf einer Betriebsversammlung die Kosten eines Unternehmensberaters auflisten?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb ist ein Vertrag mit einem Unternehmensberater geschlossen worden. Der BR hatte hier kein Mitspracherecht ( oder ?). Auf unserer Betriebsversammlung hat der GF uns nicht die Kosten dieses Unternehmens mitteilen wollen. Grund nannte er, das das ein Vertrag zwischen 2 Parteien ist und hier nur ein Vertragspartner anwesend sei ( er ) und somit könne und dürfe er keine Auskunft geben. War das so in Ordnung ?Kann ich den GF auf einer BR-Sitzung zu einer Antwort " zwingen" ? Bei uns werden Schichtzulagen nicht ausbezahlt, auszahlungsfähige Überstunden auch dafür ist kein Geld da. Aber dann so ein teures Unternehmen?

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Community-Antworten (5)

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Fayence

05.07.2006 um 13:38 Uhr

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?

Z
Z.Ickig

05.07.2006 um 14:48 Uhr

Fayence, das würde wenig nützen. Auch gegenüber dem Wirtschaftsausschuß besteht diesbezüglich keine Informationspflicht.

Stege/Weinspach, Kommentar zum BetrVG, §§ 106-109, Rn 50a:

"Keine Auskunftspflicht besteht regelmäßig über

  • Kalkulationsgrundlagen, Preisgestaltung
  • Veränderungen der Brutto-Gewinnspanne am Umsatz
  • Liquiditätslage (nur ausnahmsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass Löhne und Gehälter nicht mehr gezahlt werden können)
  • Zins- und Kursverluste
  • Investitionsfinanzierung
  • eine für die Vergangenheit gefertigte und nach Kostenstellen aufgeschlüsselte monatliche Gegenüberstellung von Soll- und Istzahlen
  • Einzelposten, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen LKage des Unternehmens nicht maßgebend sind, wie z.B. die Kosten einer Unternehmensberatung."

Der BR kann hier weder als BR noch über einen Wirtschaftsausschuß Auskunft verlangen.

RI
Ramses II

05.07.2006 um 15:41 Uhr

Z. Ickig,

manches Mal muss man vielleicht auch etwas kreativer sein (allerdings schon im Vorfeld). Wenn der AG einen Unternehmensberater ins Haus holt, dann hat das einen Grund. Genau hier kann dann auch der WiA ansetzen. Und der WiA kann wiederum hinterfragen ob Kosten ("Wie hoch waren die nochmal?") und Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen.

Ansonsten kann folgender Ansatz sinnstiftend sein: Eine objektive Schätzung versuchen und diese Zahl als gesicherte Erkenntnis in den Raum stellen. Manche Arbeitgeber reagieren da sehr erkennbar...

Ansonsten: 20 Euro sammeln, ISBN 3570009254 kaufen und dem Chef bei der nächsten Betriebsversammlung überreichen... Dann habt Ihr wenigstens die Lacher auf Eurer Seite.

B
birwein

06.07.2006 um 13:58 Uhr

Wirtschaftsausschuss haben wir noch nicht. Wir haben allerdings einen An-Vertreter im Aufsichtsrat. Kann der da Informationen bekommen? Darf er uns die mitteilen?.Zu Ramses: was ist das für ein Buch? Finde es unter der Nr nicht. Interressiert mich aber.Meine Frage war auch noch, darf der GF selbst das entscheiden, welchen oder ob er überhaupt einen Unternehmensberater nehmen darf?

F
Fayence

06.07.2006 um 14:27 Uhr

birwein, versuch´s doch mal mit dem Titel "Beraten und Verkauft"! ;-)

Die GF darf sich bei entsprechender Legitimation aussuchen ob sie eine Unternehmensberatung in´s Haus holt und auch welche! Der AN-Vertreter im Aufsichtsrat wird sicherlich Informationen erhalten, ob diese Informationen öffentlich gemacht werden dürfen, ist von den Inhalten abhängig, denn auch für den Aufsichtsrat gelten Verschwiegenheitspflichten.

Warum macht Ihr nicht als BR von Euren Unterrichtungs- und Beratungsrechten Gebrauch? Es gibt doch einige passende §§ die Euch weiterhelfen können.

Und warum gibt es bei Euch keinen WA? Habt Ihr in der Regel weniger als ständig 100 Beschäftigte in Eurem Krankenhaus? Siehe § 106 BetrVG.

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