Erstellt am 04.07.2006 um 15:58 Uhr von Rollie
Warum ? Gab es eine Beschlußfassung dazu ?
Schau mal hier im Forum, einen ähnlichen Fall gab es in den vergangenen Tagen mal, bin zu faul zum suchen.
Erstellt am 04.07.2006 um 16:00 Uhr von blaubrills
nö, aber unsere "alten" BR-Mitglieder hatten ihre Schulung über verdi und haben sich die nicht raussuchen können. und deshalb wurde mir gesagt, ich muss die jetzt auch bei Verdi machen. hab schon rumgesucht, aber nix konkretes gefunden leider...
Erstellt am 04.07.2006 um 16:14 Uhr von Pfarrer
Hallo blaubrills, also das kann nicht sein, ich habe gerade BRII ins Auge gefasst, dabei habe ich die Infobroschüre von Verdi durchgeblättert, August, September, November da gibt es BR 1 Seminare "Titel: Aller Anfang ist nicht schwer", zur Not ruf halt bei Verdi an, die geben Auskunft. Gruß Pfarrer
Erstellt am 04.07.2006 um 16:27 Uhr von Rollie
Kann ich so gar nicht nachvollziehen. Eigentlich sollte das Gremium das Thema Schulungen mal als TOP aufnehmen und diskutieren. Feststellen, bei wem zu welchem Thema Schulungsbedarf besteht und erörtern, welche Seminaranbieter geeignet erscheinen.
Einen Grund, weshalb ein Seminar von der Gewerkschaft sein muß, kann ich nicht nachvollziehen. Genausowenig, wenn ein Gremium versucht, einem BRM ein Gewerkschaftsseminar auf's Auge zu drücken.
Erstellt am 04.07.2006 um 19:57 Uhr von WAF-Seminarbüro
Fünf Schritte zum Seminarbesuch
1. Wählen Sie sich Ihr Seminar hier im Internet oder in unserem Seminar-Programm aus.
Notieren Sie sich die Seminarnummer, den Ort und das Datum (vom / bis).
2. Überprüfen Sie dann Ihre Vertretung im Betrieb für die Dauer der betrieblichen Abwesenheit.
3. Reservieren Sie vorab #unverbindlich# Ihren Teilnehmerplatz im W.A.F.-Seminarbüro.
Per Telefon: 08157-4000. So stellen Sie sicher ob noch ein Platz für Ihren
gewünschten Termin frei ist. Mit der Reservierung erhalten Sie einen Anmeldevordruck.
4. Stellen Sie einen Antrag zur nächsten Betriebsrats-Sitzung
(Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen)
### Vorlage siehe unten ###
5. Wenn Ihr Antrag in der Betriebsratssitzung nicht die Mehrheit bekommen hat,
rufen Sie kurz in der WAF an und sagen kostenlos wieder ab.
Wenn Ihr Antrag im Betriebsrat die Mehrheit bekommen hat,
schicken Sie einfach Ihren Anmeldevordruck per Post zurück.
Sie erhalten danach umgehend eine Teilnahmebestätigung.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommen Sie Ihre Unterlagen,
Wegbeschreibung, Hotel-Prospekt etc.
Noch Fragen? Anruf genügt! Tel.: 08157 4000
#### Muster-Vordruck: Antrag zur Betriebsratssitzung
An den
Betriebsrat
Im Hause
Antrag zur Tagesordnung auf der nächsten Betriebsratssitzung
Jedes Betriebsrats-Mitglied ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die notwendigen Grundkenntnisse für die Betriebsrats-Arbeit anzueignen (BAG, 21. 4. 1983, 6 ABR 70/82).
Aus diesem Grund möchte ich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG an folgender Schulung teilnehmen:
Thema:
Die Veranstaltung findet statt vom ........ bis ...... in .................. statt
Schulungsveranstalter: W.A.F. - Institut für Betriebsrätefortbildung
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden von mir berücksichtigt (Vertretung ist sichergestellt).
Ich bitte um Zustimmung.
Ihr Vorname, Name
Ort, Datum, Unetrschrift
Achtung:
Eine wirksame Beschlussfassung setzt Ladung zur Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Entsendung zum Betriebsratsseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG voraus. Für die Kostenübernahme des Arbeitgebers ist ein Beschluss des Betriebsrats über die Erforderlichkeit der Teilnahme vor der jeweiligen Veranstaltung unerlässlich. Nach der Beschlussfassung informieren Sie bzw. Ihr Betriebsrat den Arbeitgeber.
Erstellt am 04.07.2006 um 21:23 Uhr von MG
*grins* den Ärger sitze ich gerade aus.
Ich habe mich selbst um eine Seminar gekümmert - mit dem Schwerpunkt, wie ich Familien und Beruf unter einen Hut bringen kann. Gewerkschaften waren entweder ausgebucht oder zu einem Zeitpunkt, an dem ich nicht kann.
Der BR legte aber fest, zumindest versuchte er es, dass ich das Grundseminar bei einer Gewerkschaft mache - ich habe ein Institut gefunden.
Der BR stimmt in der ersten Abstimmung mehrheitlich zu, wiederholte die Abstimmung und es gab auf einmal durch Enthaltungen ein Ergebnis, dass die FB ablehnte.
Jetzt habe ich mich kundig gemacht - ein BR-Mitglied hat unabhängig von Ort, Zeit, etc das Recht an ca vier Seminaren teilzunehmen - die Zustimmung des BR ist für den Kostenträger sprich AG notwendig; wenn dieser die Kosten unabhängig vom BR übernimmt, kannst du auch an einem Seminar deiner Wahl teilnehmen, musst allerdings die Kraft haben, die Konflikte auszuhalten.
Erstellt am 05.07.2006 um 11:57 Uhr von blaubrills
Vielen Dank euch allen! ihr habt mir schon sehr geholfen! :)
Erstellt am 05.07.2006 um 12:13 Uhr von Fayence
"- ein BR-Mitglied hat unabhängig von Ort, Zeit, etc das Recht an ca vier Seminaren teilzunehmen - "
MG,
mach uns schlau! Woher hast Du diese Weisheit?
Erstellt am 05.07.2006 um 18:35 Uhr von MG
hab ich aus Däubler "Arbeitsrecht" Ratgeber, S. 86 Der Betriebsrat braucht Sachkunde. Ort, Zeit gehört zu seinen Belangen und die vier Semnare sind bei neuen BR gewählten - vielleicht hätte ich vier Wochen sagen sollen.
Aber sorry, ich bin erst seit März im BR und übe noch.
Erstellt am 05.07.2006 um 18:48 Uhr von Kölner
@MG
Wenn Du nur den § 37 Abs. 7 BetrVG zugrunde legst, dann hast Du sicher recht!
Aber BR-Seminare sind i.d.R. § 37 Abs. 6 BetrVG-Seminare. Dann könnten 4 Wochen in der Legislaturperiode bei weitem nicht reichen - eine Grenze ist ja auch nicht einzusehen!
Dieses Missverständnis habe ich - ob der Äusserungen von w-j-l in einem anderen fred - bereits befürchtet!
Erstellt am 05.07.2006 um 19:02 Uhr von Fayence
Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass der AG ein BR-Mitglied zwar 3 Wochen (neue BR-Mitglieder 4 Wochen) für Seminare nach § 37 Abs.7 freistellen muss, die Seminarkosten inkl. Anreise/Unterbringung/Verpflegung jedoch im Regelfall von dem betreffenden BR-Mitglied aus der Privatschatulle bezahlt werden müssen!
Erstellt am 05.07.2006 um 19:08 Uhr von MG
Kölner sicher hast du Recht, die reichen nicht aus, aber wenn der eigene BR diese schon verhindert, weil die Inhalte nicht absolut gewerkschaftsmässig sind, kann ich da eigentlich nur aufgeben.
Fayence - stimmt auch, ich habe die Unterscheidung noch mal nachgelesen - aber ich kann nicht mal das Seminar nach § 37 Abs. 6 mache, weil dem BR die Inhalte ncht gewerkschaftsnah sind :-(
Erstellt am 05.07.2006 um 19:15 Uhr von Fayence
MG,
bevor Du "dumm" durch eine ganze Amtsperiode läufst, würde ich vorschlagen, erst einmal ein "BR-wunschgemässes" Seminar zu absolvieren. Wird schon nicht weh tun! Obwohl ich gestehen muss, dass mich ein solches Imponiergehabe schlicht weg und einfach ankotzt!
Erstellt am 05.07.2006 um 20:09 Uhr von MG
Kölner sicher hast du Recht, die reichen nicht aus, aber wenn der eigene BR diese schon verhindert, weil die Inhalte nicht absolut gewerkschaftsmässig sind, kann ich da eigentlich nur aufgeben.
Fayence - stimmt auch, ich habe die Unterscheidung noch mal nachgelesen - aber ich kann nicht mal das Seminar nach § 37 Abs. 6 mache, weil dem BR die Inhalte ncht gewerkschaftsnah sind :-(
Erstellt am 05.07.2006 um 20:17 Uhr von MG
Fayence :)
ich werde sicherlich nicht dumm durch meine Amtsperiode gehen :-)
ich bin schon viel zu lange in der Politik, als dass ich mir ein X für ein U vormachen lasse. Und ich bin Stier *lach* stur und hartnäckig.
Und da der BR die Inhalte selbst für diese Seminare bestimmen will, werde ich jetzt ständig mir genehme und betriebsratsspezifische Fortbildungen beantragen.
Ich fühle mich als unabhängiger Betriebsrat, weder einer Gewerkschaft noch der PDS verpflichtet .. und das ist im BetrVG festgehalten.
Weh tun wird es sicherlich nicht, aber ich werde dann in einer Woche Minusstunden machen, für meine Tochter eine Betreuung suchen müssen (mit 14 macht die keine Kinderbetreuung mehr mit, kann sie aber auch nicht eine Woche alleine lassen) und und und - und da stimmt für mich die Relation dann eben nicht mehr.
Danke :-)
Erstellt am 18.07.2006 um 13:50 Uhr von w-j-l
@ Kölner,
auch wenn Du meine Ansicht nicht teilst, ich bleibe dabei:
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein anerkanntes Seminar nach §37(7) als Individualanspruch zu beantragen, und dem BR klar zu machen, dass er dieser Delegation zum Seminar zustimmen muss.
Wenn ein solches Seminar dann aber überwiegend auch "erforderliche Kenntnisse" nach §37 (6) vermittelt, dann muss der AG trotzdem die Kosten tragen.
Ich kenne Betriebe, in denen solche Ausweichstrategien gelegentlich praktiziert werden.
Das Problem ist, solche Seminare zu finden, da sich die Anbieter häufig die Anerkennung nach §37 (7) sparen, wenn überwiegend erforderliche Inhalte nach §37 (6) vermittelt werden.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 18.07.2006 um 23:46 Uhr von Kölner
@w-j-l
Na, wenn Dein Vorschlag funktionierte, wäre ja alles okay...
Jaja, der Konjunktiv!
;-)
Erstellt am 21.07.2006 um 09:16 Uhr von w-j-l
Ich habe ja nicht behauptet, dass das immer funktioniert, aber es ist ein Weg, und es ist dann einen Versuch wert.
Erstellt am 21.07.2006 um 09:33 Uhr von Kölner
@w-j-l
Das stimmt natürlich, das hast Du nicht behauptet.
Grundsätzlich gilt ja auch:
"Wenn keiner was sieht, merkt auch keiner was!"