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Arbeitgeber verweigert (Teil)Freistellung des BRV - Behinderung von Betriebsratsarbeiten?

S
schwartz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben seid dem 23.06.06 einen BR mir 7 BRM . In unserem Unternehmen sind 161 MA, davon sind 130 MA in Saarland und Reinland Pfalz beschäftigt . Es gibt in unserem Unternehmen mehrere Niederlassungen . Da der BR einen Vorsitzenden hat und die Geschäftsleitung diesen nicht freistellen wir, auch nicht Teilbefreiung ist meine frage was können wir tun. In unserem Unternehmen in St. Wendel , ist auch die Zentralle und der Vorsitzende ist dort beschäftigt in Schichtarbeit. Wer kann uns helfen !!!

Mit freundlichen Grüßen

Adolf Schwartz

3.58607

Community-Antworten (7)

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Rollie

04.07.2006 um 14:21 Uhr

Die Mitarbeiterzahl reicht nicht aus, um eine Freistellung durchzusetzen und eine Teilfreistellung bedarf der Zustimmung des AG's.

Allerdings steht es dem VS als BR-Mitglied ja frei, sich in soweit von der Arbeit für BR-Tätigkeit abzumelden, wie es für die Erledigung notwendig ist.

Ich habe schon AG erlebt, die dem VS eine Teilfreistellung angeboten haben, damit die BR-Arbeit planbar wird und nicht unregelmäßig durch Abmeldung die Arbeit unterbrochen wird.

K
Kölner

04.07.2006 um 14:48 Uhr

Interessant fände ich - ausgehend von der Überschrift dieser Frage - wie die Klageschrift aussehen könnte. ;-)

P
pit47

04.07.2006 um 15:31 Uhr

Hallo Adolf, bei uns sind auch nur 195 MA im Betrieb beschäftigt. Also keine Freistellung nach § 38 BetrVG. Um dir BR-Arbeit korrekt zu erledigen, melde ich mich jeden Tag mit folgenden Text (per E-Mail) bei meinen Vorgesetzten ab: Hiermit melde ich Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG wegen ordnungsgemäßer Durchführungen von Betriebsratsaufgaben am XXXX, den TT.MM.JJ, von 07:00 bis 15:18 Uhr an. Ich bin erreichbar im Betriebsratsbüro oder unter Telefon XXX.

K
Kölner

04.07.2006 um 15:34 Uhr

@pit47 Noch keinen Ärger deswegen bekommen?

P
pit47

04.07.2006 um 15:43 Uhr

@Kölner, bisher noch nicht, ich führe aber ein Arbeitstagebuch, falls der AG Erklärungen zu meiner BR-Tätigkeit haben möchte.

K
Kölner

04.07.2006 um 15:47 Uhr

@pit47 Entschuldige meine Unwissenheit: BRV? Übrigens: Der AG ist ja die eine Seite der Medaille, das Gremium, die konkreten Umstände die andere...

P
pit47

04.07.2006 um 15:58 Uhr

@Kölner, ich bin stellv. BRV, Schriftführer des BR, WA-Mitglied und im Bewertungsausschuß für Verbesserungsvorschläge. Außerdem noch Schwerbehindertenvertreter. Da fällt einiges an Arbeit an.

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