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Änderungskündigung wegben Umgruppierung ??

M
Mirco
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr fleißigen Helfer, ich brauche dringend eure Hilfe. Bei einer Umgruppierung in eine geringeren Entgeltgruppe bedarf es da einer Änderungskündigung???? Oder reicht ein Schreiben aus, dass der MA nun in eine andere Entgeltgruppe bekommt und die vertraglichen Bedingungen bleiben weiter bestehen. MA machen aber weiterhin die selbe Tätigkeit. Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

N
nidis

22.04.2005 um 12:39 Uhr

Das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Wenn die Entgeltgruppe angegeben ist dann bedarf es einer Änderungskündigung. Bei uns in den Verträgen wird nur darauf hingewiesen dass der AN nach dem tariflichen Entngeltsystem vergütet wird. Aber die Zustimmung zur Umgruppierung muß nach § 99 BetrVG vom BR eingeholt werden. Ist dies geschehen?

R
RE

02.05.2005 um 13:49 Uhr

Eine Änderungskündigung ist hier nur nötig, wenn durch Änderungsvertrag des Arbeitsvertrages zwischen AN und AG keine Einigung erfolgt.

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