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Teilfreigestellter BRV soll die Aufgaben der anderen BR-Mitglieder mitmachen - Behinderung von Betriebsratsarbeiten?

H
HPattrick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind im unseren Betrieb ein 7er Gremium mit 160 MA. Der Vorsitzende ist zum Teil freigestellt. Nun kommt es immer wieder vor das die anderen BR sich von der Arbeit abmelden und Betriebsratsarbeit verrichten. Der AG kam nun letztens auf mich zu und Fragte warum den die anderen BR sich so oft abmelden da ich ja als Vorsitzender zum teil freigestellt bin könnte ich die Aufgaben der anderen mitmachen. Ich sagte Ihm das die Aufgaben verteilt werden müssen. Darauf meinte er das er das nicht mehr duldet und dies Gerichtlich durchsetzen will.

Nun meine Frage: Hat jemand ein Urteil ob es sowas schonmal vorgekommen ist, das der AG die anderen BR an ihren Aufgaben hindern kann oder der Vorsitzende die Aufgaben mit übernehmen soll, wenn der Vorsitzende zum Teil schon freigestellt ist.

Gruß Pat

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Community-Antworten (3)

P
pit47

04.07.2006 um 12:57 Uhr

Hallo Pat, nach dem § 37 Abs. 2 BetrVG ist eine zeitweise Arbeitbefreiung von BRM zulässig, auch wenn ein BRM freigestellt ist. Nachzulesen im Kommentar von Däubler zum § 37 BetrVg ab Rn 26.

F
Fayence

04.07.2006 um 13:17 Uhr

Hallo Pat,

grundsätzlich sollte festgehalten werden, dass Euch KEINE Freistellung gem. §38 BetrVG zusteht. Desweiteren kommt es in der Praxis durchaus vor, dass BR-Mitglieder ihr Mandat überstrapazieren, um sich ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung zu entziehen.

Der AG kann natürlich nicht unterbinden, dass BR-Mitglieder ihrem Amt während der Arbeitszeit nachgehen, aber die Erforderlichkeit des zeitlichen Umfangs in Frage zu stellen, ist m.E. legitim! Ihr solltet beachten, dass Eure "Einschätzung" der Erforderlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können sollte.

Mit der Erforderlichkeit verbunden ist auch eine Pflicht des BR, sich so zu organisieren, dass Aufgaben effektiv und effizient erledigt werden können.

In welchem Umfang kommt Euer Zeitbedarf überhaupt zum Tragen?

R
Rollie

04.07.2006 um 14:16 Uhr

Zumal es für den AG schwer nachzuvollziehen ist, weshalb der VS eine Teilfreistellung benötigt, wenn die Aufgaben im Gremium verteilt werden.

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