Teilfreigestellter BRV soll die Aufgaben der anderen BR-Mitglieder mitmachen - Behinderung von Betriebsratsarbeiten?
Hallo,
wir sind im unseren Betrieb ein 7er Gremium mit 160 MA. Der Vorsitzende ist zum Teil freigestellt. Nun kommt es immer wieder vor das die anderen BR sich von der Arbeit abmelden und Betriebsratsarbeit verrichten. Der AG kam nun letztens auf mich zu und Fragte warum den die anderen BR sich so oft abmelden da ich ja als Vorsitzender zum teil freigestellt bin könnte ich die Aufgaben der anderen mitmachen. Ich sagte Ihm das die Aufgaben verteilt werden müssen. Darauf meinte er das er das nicht mehr duldet und dies Gerichtlich durchsetzen will.
Nun meine Frage: Hat jemand ein Urteil ob es sowas schonmal vorgekommen ist, das der AG die anderen BR an ihren Aufgaben hindern kann oder der Vorsitzende die Aufgaben mit übernehmen soll, wenn der Vorsitzende zum Teil schon freigestellt ist.
Gruß Pat
Community-Antworten (3)
04.07.2006 um 12:57 Uhr
Hallo Pat, nach dem § 37 Abs. 2 BetrVG ist eine zeitweise Arbeitbefreiung von BRM zulässig, auch wenn ein BRM freigestellt ist. Nachzulesen im Kommentar von Däubler zum § 37 BetrVg ab Rn 26.
04.07.2006 um 13:17 Uhr
Hallo Pat,
grundsätzlich sollte festgehalten werden, dass Euch KEINE Freistellung gem. §38 BetrVG zusteht. Desweiteren kommt es in der Praxis durchaus vor, dass BR-Mitglieder ihr Mandat überstrapazieren, um sich ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung zu entziehen.
Der AG kann natürlich nicht unterbinden, dass BR-Mitglieder ihrem Amt während der Arbeitszeit nachgehen, aber die Erforderlichkeit des zeitlichen Umfangs in Frage zu stellen, ist m.E. legitim! Ihr solltet beachten, dass Eure "Einschätzung" der Erforderlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können sollte.
Mit der Erforderlichkeit verbunden ist auch eine Pflicht des BR, sich so zu organisieren, dass Aufgaben effektiv und effizient erledigt werden können.
In welchem Umfang kommt Euer Zeitbedarf überhaupt zum Tragen?
04.07.2006 um 14:16 Uhr
Zumal es für den AG schwer nachzuvollziehen ist, weshalb der VS eine Teilfreistellung benötigt, wenn die Aufgaben im Gremium verteilt werden.
Verwandte Themen
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden, BRV mobbt
ÄlterHallo BR-Kollegen, unser BR-Vorsitzender hat meinem BR-Kollegen mitgeteilt, dass er als BRV diesen nicht mehr im Betriebsrat haben möchte. Die Gründe sind scheinbar nicht vorhandenes Engagement für d
BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?
ÄlterHallo ihr lieben, im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschriebe
Konstituierende Sitzung: niemand will den Vorsitz machen.
ÄlterHallo, heute war konstituierende BR-Sitzung. Der Wahlleiter war schnell gefunden, anschließend ging es an die Wahl des neuen BRV. Der bisherige BRV hatte sich zwar nochmal zur BR-Wahl aufstellen la
Abwahl BRV - Wie geht man weiter vor wenn der BRV und der stv. BRV die Sitzung verlässt?
ÄlterHallo zusammen, Folgende Situation: 3 von 5 BR Mitgliedrn wollen beim BRV schriftlich beantragen zur nächsten ordentlichen Betriebsratsitzung in die Tagesordnung aufzunehmen: Abwahl BRV 2.Abwa