Wer beauftragt den Betriebsrat
hallo Forum, eine allgemeinere Frage: jeder Arbeitnehmer/Kollege kann sich über das Beschwerderecht § 84 an den Betriebsrat wenden. Wie dann weiter vorzugehen ist, wird in den folgenden Paragraphen beschrieben. Wir haben jetzt immer wieder die Situation, dass bei Konflikten zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehemr zu Konfliktgesprächen der Betriebsrat dazu eingeladen wird, allerdings vom Vorgesetzten. Ich bin immer der Meinung, der betroffene Arbeitnehmer sollte den BR dazuholen, denn unter Umständen möchte er sich ja gar nicht von uns vertreten lassen. Aber stimmt das so? Danke, Calais
Community-Antworten (3)
27.11.2014 um 10:10 Uhr
Aber auch der Vorgesetzte ist Arbeitnehmer. Vielleicht sieht er einen Bedarf vom BR unterstützt zu werden.
Ansonsten ist es in der Tat Sache des AN selbst, ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu einer Beschwerde hinzuzuziehen. Ich würde es dem AG aber nun auch nicht aktiv ausreden, dass er die Vorgesetzten veranlasst den BR bei Beschweren hinzuzuziehen.
Der Vorgang aus dem § 84 BetrVG zieht übrigens nicht automatisch den § 85 BetrVG nach sich.
Im Grunde genommen handelt es sich um zwei getrennte Beschwerdewege, die der AN wählen kann (ggf. gleichzeitig oder auch nacheinander).
27.11.2014 um 12:55 Uhr
@gironimo stimmt, der Vorgesetzte ist auch Arbeitnehmer, deswegen komme ich da auch immer ein bisschen ins Schwimmen. Problematisch ist für mich, dass der Vorgesetzte auf die Arbeitgeberseite gehört und somit der "Stärkere" ist. Und um das Gleichgewicht ein bischen wiederherzustellen, gehört der BR auf die Arbeitnehmerseite. Mir schwebt in solchen Situationen immer vor, dass der BR als "Schlichtungsteam" dazugerufen wird, der schlichten soll und somit neutral ist, dann wissen alle, worauf sie sich einlassen
28.11.2014 um 13:07 Uhr
@calais, der BR ist der AN Vertreter, der die Interessen der AN vertreten muss und nicht neutraler Beobachter der schlichten soll ;)
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