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Zusätzlicher Einsatz als QM Beauftragter einer Abteilung - sollte/müsste die zusätzliche Qualifikation ausgeschrieben werden?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Abteilung geht in die Zertifizierung. Eine Kollegin ist als QM-Beauftragte ausgeguckt. Sollte/Müsste die zusätzliche Qualifikation ausgeschrieben werden?

3.34604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

03.07.2006 um 11:13 Uhr

Nein. Da kann sich der AG denjenigen/diejenige aussuchen, den er als Stabsteil am besten geeignet erscheint.

F
Fayence

03.07.2006 um 12:30 Uhr

@ Kölner

Bezüglich der Ausschreibung stimme ich Dir zu. Allerdings würde ich den § 98 BetrVG berücksichtigen!

S
Spartacus

03.07.2006 um 16:00 Uhr

@ Kölner Ich glaube nicht das der AG sich jemanden "ausgucken" kann. Es sei denn, jeder hat die Lehrgangabescheinigung als Qualitätsmanager in der Tasche. was ist mit der Eingruppierung(Gehalt)wenn die Kollegin zusätzliche höherwertige Aufgaben bekommt?

K
Kölner

04.07.2006 um 15:12 Uhr

@spartacus Warum soll der AG sich nicht den MA für QM aussuchen können, den er will? Der QM-Beauftragte brauchte noch nicht mal eine geeignete Ausbildung besucht zu haben. Zudem: Wer sagt denn das der Kollege deshalb mehr Geld bekommen muss nur weil er mit QM hantiert?

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