W.A.F. LogoSeminare

Gibt es Mitbestimmung bei der Einstellung eines neuen Azubis?

S
Sunshine
Nov 2016 bearbeitet

stimmt es das eine einstellung von einem azubi, nicht der mibestimmung einers Br unterliegt?

folgender fall in unserem unternehmen1

vor ca 5 jahren hat man sich aufgrund umsatzrückganges, statt einer kündigung dafür entschieden, das das gesamte personal, eine std abgibt, und schriftlich zugesichert, das sobald der umsatz wieder regenerirt wird, dieses std. die arbeiter wieder zurück bekommen!

ein halbes jahr später wurde das unternehmen aufgekauft, und alle AN mit sämtlichen rechten und pflichten übernommen, die alten arbeitsverträge wurden auch übernommen!

mittlerweile ist der umsatz wieder regenerirt, die std hat aber keiner wieder bekommen, obwohl es der Br schon mehrmals beantragt hat, man sagt seitens der der GF, das das neue unternehmen, einen wesentlich niedrigeren Lohnkostenfaktor fährt als das unternehmen was man aufgekauft hat!

wie kann man es trotzdem schaffen, das die arbeiter ihre std wieder zurück bekommen, ohne das jmend entlassen werden muss!

das kuriose an dieser sache ist, das das konzept der GF eine einstellung eines Azubis vorsieht, eine vereinbarung aber von der GF schriftlich vorliegt, das bevor jemand eingestellt wird, man dei stunden wieder wie im AV vorgesehn hochsetzt!

der BR hat der einstellung des Azubis wiedersprochen, doch die GF, meint das ein Azubi nicht in die wirtschaftlichkeit eines unternehmens als AN eingeht und auch nicht der zustimmung des BR unterliegt und man ihn einstellen werde!

wie ist die gesetzeslage, wie sollte sich der BR verhalten!?

marco

3.22301

Community-Antworten (1)

V
viktor

03.07.2006 um 11:10 Uhr

Die Antwort zur Stundenfrage ist einfach. Die Kollegen müssen in die Gewerkschaft eintreten. Wochenarbeitszeiten sind nun einmal das typische Betätigungsfeld der Gewerkschaften.

Auch Azubis fallen unter den § 99 BetrVG. Auf die Art des Vertragsverhältnisses kommt es bekanntlich nicht an. Ausserdem sind Azubis im Sinne des BetrVG mit Arbeitnehmer gleichzusetzen.

siehe auch Kommentare zum BetrVG § 99

Ihre Antwort