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Wie wird der Wahlvorstand aufgestellt?

T
Tom64
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin seit kurzem im BR. Unser Wahlvorstand wurde wie anscheinend schon öfters, von unserem BR-Vorsitzenden ausgewählt. Nun meine Frage:

  1. Ist überhaupt so richtig?? Oder wird der BR-Wahlvorstand auf einem anderen Weg gewählt?
  2. Wie ist der Wahlvorstand für die Auszubildenden- u,. Jugendvertretung ernennen?? Gruß Tom64
3.95206

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

02.07.2006 um 20:37 Uhr

Tom64, 1.) Nicht der BRV allein bestellt den Wahlvorstand, sondern der Betriebsrat als solcher. Im § 16 BetrVG z.B. Fitting kannst du die genaueren Erläuterungen dazu
nachlesen.

2.) Auch der Wahlvorstand zur JAV-Wahl wird durch den Betriebsrat bestellt. § 63 Rn. 18 BetrVG Fitting.

Gruss Mona-Lisa

T
Tom64

02.07.2006 um 21:04 Uhr

Hallo Mona-Lisa,

aber wie funktioniert das "Bestellen"? Ich nehme mal an, durch eine Umfrage in der Betriebsversammlung!?

Guß Tom64

RI
Ramses II

02.07.2006 um 21:17 Uhr

Tom64,

nein, der BR kann das in eigener "Machtvollkommenheit" beschliessen.

T
Tom64

02.07.2006 um 21:23 Uhr

RamsesII,

ok, dann nehme ich mal an, daß der Wahlvostand nicht aus BR-Mitgliedern bestehen darf, sondern nur aus den wahlberechtigten AN die nicht BR-Mitglieder sind.

Gruß Tom64

M
Mona-Lisa

02.07.2006 um 21:34 Uhr

Tom64, da Betriebsräte nun mal auch wahlberechtigt und wählbar sind, dürfen sie genauso Mitglied im Wahlvorstand sein.....

FB
Frank B.

03.07.2006 um 08:46 Uhr

WV zur JAV muss nur zum BR wahlberechtigt sein. §63 BetrVG

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