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Kammeras Überwachug - Haben wir ein Mitspracherecht wo und wie die aufgestellt werden dürfen?

I
idref
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns in der Fa. (Kiesgrube) sollen jetzt Kammeras (Vorarbeiten werden schon ausgeführt) instaliert werden. So wie die Gerüchte berichten sollen die Kammeras in den bereichen LKW Parkplatz, Kiesgrube (mehrere), Waage und Einfahrt aufgestellt werden und auch noch schwenkbar sein. Die Mitarbeiter haben Angst das sie jetzt dauerhaft überwacht werden. Der BR wurde bis heute noch nicht darüber informiert. Muß der BR darüber informiert werden? Haben wir ein mitsprache recht wo und wie die aufgestellt werden dürfen? Können wir uns dagegen wehren und wenn ja wie ?

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Community-Antworten (1)

C
carrie

15.09.2009 um 08:18 Uhr

@idref Klar müsst ihr....schaut mal im § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nach.

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