Fragen zur BR- Wahl
Hallo an alle, Bei uns finden Ende April BR- Wahlen statt. Ich bin der WV- Vorsitzende und habe 2 Fragen bei denen ihr mir mal helfen müsst.
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Ein Mitarbeiter sagt, dass die Wahlvorschlagsliste in alphabetischer Reihenfolge ausgehangen werden müssen. Da bei uns nur eine Liste eingereicht wurde habe ich die Reihenfolge der Liste übernommen. Wer sich also zuerst aufgestellt hat steht jetzt oben. Ich kann hier keine Benachteiligung einzelner Mitarbeiter erkennen und wollte es auch dabei belassen. In der WO bin ich auch nicht fündig geworden, dass es in alphabetischer Reihenfolge erfolgen muss. Liege ich hiermit richtig?
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Ein Mitarbeiter, der schon seit mehr wie ein Jahr als Leiharbeitnehmer bei und beschäftigt ist wurde vor kurzem fest eingestellt. Er befindet sich noch in der Probezeit und hat sich jetzt zur BR- Wahl aufgestellt. Wir der Wahlvorstand haben erst letzte Woche davon erfahren. Meine Frage ist nun, kann sich der Mitarbeiter aufstellen oder muss er wieder von der Liste genommen werden?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke im voraus.
Community-Antworten (2)
06.04.2014 um 18:55 Uhr
- Alphabetisch nur beim vereinfachten Wahlverfahren.
- Da er länger, als sechs Monate dabei ist, kann er!
06.04.2014 um 22:38 Uhr
Zu Frage 1) Völlig Schnurze wie die Namen auf der Liste stehen. Zu Frage 2) Wenn der Kollege von der Leihfirma war,und nicht min 6 Monate bei euerer Firma beschäftigt ist,kann er sich nicht aufstellen lassen.Ein geblenkel mit diesen Scheiß Betriebsratswahlen.Bei uns haben im März schon 8 Betriebsräte schriftlich bekundet,dass sie sich nicht mehr aufstellen lassen werden.Die haben Schnaunze gestrichen voll.
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