Hat ein Vorsitzender immer das Recht in jedem Ausschuss zu sein, auch wenn er dahin nicht gewählt wurde? Unser Vorsitzender und sein Stellvertreter sind nicht in den Personalausschuss gewählt worden und beziehen sich nun auf § 27.1 BetrVG wonach der Vorsitzender und Stellvertreter Mitglied im BA sind. Aber bezieht sich daß auch auf alle anderen Ausschüsse die gebildet werden?