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Infoboard Mitarbeiterumsätze

B
BernieWES
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an die Runde,

habe folgende Frage als BR-Mitglied...ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen wo wir einen neuen Retail Manger bekommen haben, der einige Unruhe in die Stores bringt...u.a. möchte Er jetzt, das der Storemanager die Umsatzzahlen von jedem MA an einem Infoboard aushängt und die zu jedem MA ein Feedback hinter dem Namen der Beraterstatistik schreibt...meine Frage ist: 1.) "Darf Er das verlangen?" 2.)" Darf das Unternehmen jedem MA eine Umsatzvorgabe geben, die dann auch von jedem MA eingesehen werden kann? 3.) und darf man überhaupt eine Beraterstatistik mit Namen der MA an einem Infoboard aushängen??? Über ein Feedback würde ich mich freuen und wenn was man dagegen tun kann bzw. wie die rechtliche Grundlage ist... Vielen Dank!!!

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.03.2015 um 09:10 Uhr

@BernieWES Da würde ich als BR auf jeden Fall einschreiten und die MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG einfordern. Ich würde das auch verhindern wollen als BR.

G
gironimo

04.03.2015 um 10:38 Uhr

Das geht in allen Fällen so nicht. Sogenannte "Rennlisten" sind nur dann möglich, wenn alle AN zugestimmt haben (Persönlichkeitsrechte). Außerdem wird die Mitbestimmung des BR ausgelöst.

Insbesondere bei Sollvorgaben ergeben sich ja auch Mitbestimmungsrechte aus dem § 94 BetrVG, Beurteilungsgrundsätze - denn aus einer Sollvorgabe erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung.

An Eurer Stelle würde ich dem AG untersagen, ohne Beachtung der Mitbestimmung derartige Maßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig solltet Ihr um ein Gespräch bitten, in dem Euch der Vorgesetzte sein Vorhaben im Detail darlegt.

Um ein deutliches Zeichen zu setzen, könnte der BR zudem beschließen, einen Sachverständigen (hier am Besten Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)

B
BernieWES

04.03.2015 um 14:49 Uhr

Vielen Dank das hat mir schon sehr weiter geholfen!!!

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