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Können BRV's Vereinbarungen mit dem AG ohne Beschluss durchziehen?

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friesen-sven
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zum Thema Beschluss ja oder nein. Also folgendes: Unser freigestellter Betriebsrat und dessen Verteter haben eine Anfrage der GL auf Änderung der Pausenzeiten( flexibel ) und die Bestetzungsplanung ( Maschinen sollen 24 Std. laufen, jedoch teilweise ohne Fachpersonal ). Dies soll als Testphase laufen. Wiederstand im Gremium ist recht groß, da Bestetzungspläne nicht mehr eingehalten werden können, (man will natürlich kein Personal zusätzlich einstellen ) dies ahnte BRV wohl und hat dies ohne Zustimmung des Gremiums ( ohne Beschluss ) unterschrieben. Es wurde nur angekündgt und kurz diskutiert. Wir vermuten das dies eine "Tennisplatzentscheidung" war. Heißt das, das wir diese Pille schlucken müssen? Können BRV's sollche Alleingänge überhaupt ohne Beschluss durchziehen?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

01.07.2006 um 23:53 Uhr

Im Fitting steht unter BetrVG §33 RN1 Der BR trifft seine Entscheidungen... durch Beschluss, dies ist die alein zulässige Willensbildung des BR.

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Rollie

02.07.2006 um 01:23 Uhr

Ohne Beschluß, ist der BRV nicht durch sein Amt als Vorsitzender legitimiert, ohne den Betriebsrat mit einzubeziehen, Abmachungen mit dem AG vorzunehmen, die für die Arbeitnehmer dann bindende Wirkung haben. Die Unterschrift mag er als Einzelperson getroffen haben aber nicht als den Betriebsrat vertretender Vorsitzender.

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Fayence

02.07.2006 um 12:36 Uhr

friesen-sven,

auch an dieser Stelle der zwingende Hinweis auf eine Kommentierung zu § 26 BetrVG.

Wichtig ist jetzt, wie Ihr mit dieser Situation umgeht. Prinzipiell sollte der AG davon ausgehen können, dass der BRV Zusagen/Unterschriften nur im Rahmen von im BR gefassten Beschlüssen tätigt. Aber sollte der BRV seine Unterschrift für den AG offensichtlich ohne vorherige Beschlussfassung/Beratung des BR´s (z.B. sofortige Zustimmung) geleistet haben, muss sich auch der AG den Vorwurf der wissentlichen Kenntnis einer nicht rechtsgültigen Vereinbarung gefallen lassen. Sollten die Inhalte dieser Vereinbarung Mitbestimmungsrechte des BR´s bedingen, ist diese NICHTIG!

Ihr müsst diese Kröte folglich nicht schlucken, aber schnellstmöglich reagieren!

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